Buwog-Affäre

Großaufgebot: Razzia bei Grasser-Intimus

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Die Staatsanwaltschaft führte die bisher größte Aktion in der Causa Buwog durch: Dutzende Beamte waren im Einsatz.

Nächster Paukenschlag in der Affäre um die umstrittene Privatisierung der Immobiliengesellschaft Buwog: Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa am Dienstag 12 Hausdurchsuchungen in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg sowie 3 Razzien in Liechtenstein durchgeführt.

Prominentester Name auf der Liste: Der Wiener Immobilienmakler Ernst-Karl Plech – ein enger Vertrauter und Geschäftspartner von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Damit rückt Plech, der sich in der Causa bisher stets im Hintergrund hielt, nun selbst ins Zentrum der Affäre. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue und der Steuerhinterziehung.

Lobbyist Meischberger in Liechtenstein im Visier

Zentrale Frage: Woher wussten Meischberger und Hochegger, wie hoch das Angebot sein musste? Genau hier kommt laut den Ermittlern der Staatsanwaltschaft Plech ins Spiel – der als Mitglied der Vergabekommission über die Angebote Bescheid wusste.

Die Hausdurchsuchungen in Liechtenstein sollen sich laut Ermittlern um Walter Meischberger gedreht haben. Meischbergers Anteil am Provisionshonorar ging über die US-Gesellschaft Omega im US-Steuerparadies Delaware auf ein Konto bei seiner Liechtensteiner Bank. Und: Meischberger war kurz nach der ersten Hausdurchsuchung im Oktober 2009 selbst in Liechtenstein, heißt es aus Ermittlerkreisen gegenüber ÖSTERREICH.

Keine Hausdurchsuchung bei Karl-Heinz Grasser

Bei der gestrigen Hausdurchsuchung handelt es sich jedenfalls um eine Großaktion: Insgesamt waren drei Staatsanwälte, 40 Beamte des Bundeskriminalamts, Landesbeamte sowie in Liechtenstein die Fürstliche Landespolizei im Einsatz. "Wir haben sehr umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.“

Bei Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser fand indessen keine Hausdurch­suchung statt: "Bei mir war niemand. Ich bin in dieser Causa ganz entspannt“, kommentierte Grasser die Razzien gegenüber ÖSTERREICH. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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