Urteil

Hypo: Kircher schuldig, Kulterer-Freispruch

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Keine Zusatzstrafe, aber Schadenersatzverpflichtung über 240.000 Euro.

Das Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag Josef Kircher wegen einer umstrittenen Auszahlung von 240.000 Euro im Jahr 2006, in seiner Zeit als Vorstand der Hypo-Alpe-Adria Bank, der Untreue schuldig erkannt. Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung wurde keine verhängt, allerdings muss Kircher 240.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der mitangeklagte Wolfgang Kulterer wurde freigesprochen.

Staatsanwalt Norbert Ladinig gab keine Erklärung zu dem Urteil ab. Richard Soyer, Verteidiger von Josef Kircher, erklärte Rechtsmittelverzicht zum Schuldspruch, zum Zuspruch des Teilschadenersatzes erbat er sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Kulterer hat in den bisherigen Hypoprozessen Haftstrafen im Gesamtausmaß von sechseinhalb Jahren ausgefasst, Kircher war in der Causa Vorzugsaktien II zu drei Jahren teilbedingt verurteilt worden.

"Wissentlicher Befugnismissbrauch"

"Ein wissentlicher Befugnismissbrauch liegt zweifellos vor", sagte Richterin Akiko Kropfisch in ihrer Urteilsbegründung. Es seien Scheinrechnungen erstellt und bezahlt worden. "Es wurde in unvertretbarer Weise gegen Regeln verstoßen." Der Zahlung sei keine wie auch immer geartete Gegenleistung gegenüber gestanden. Kircher entging einer Zusatzstrafe, weil der neue Strafrahmen bei dem vorliegenden Schaden drei Jahre beträgt. Dieses Maß war bei der früheren Verurteilung, zu der es eine Zusatzstrafe hätte geben können, bereits ausgeschöpft. Wenn der jetzige Schaden bei dem damaligen - es ging um rund acht Millionen Euro - dabei gewesen wäre, hätte es nach Ansicht des Schöffensenats keine höhere Strafe gegeben.

Kulterer wurde im Zweifel freigesprochen. Nur weil er die Scheinrechnungen als Vorstand abgezeichnet hatte, beweise dies nicht, dass er auch über die Hintergründe informiert gewesen war.

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