"Zinsvorschreibung"

Hypo NÖ muss 57,9 Mio. Strafe zahlen

Teilen

Die Hypo NÖ zieht wegen dem FMA-Strafbescheid vor das Höchstgericht.

Die im Eigentum des Landes Niederösterreich stehende Hypo Niederösterreich-Gruppe (Hypo NÖ) muss wegen Gesetzesverletzungen Strafzinsen in Höhe von 57,9 Mio. Euro zahlen. Sie sei von der Finanzmarktaufsicht FMA zur Zahlung einer "Zinsvorschreibung" in dieser Höhe im Rahmen des Verfahrens "Augustus" - Überschreitung der Großveranlagungsgrenze - aufgefordert worden, teilte die Hypo NÖ am Montag mit, und kündigte gleichzeitig an, den Bescheid vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof (VVGH) anfechten zu wollen. Der Bescheid war seit Monaten erwartet worden.

Gesetzesverletzung
  In der in Irland ansässigen Zweckgesellschaft "Augustus Funding Limited" hatte die Hypo NÖ risikobeladene Wertpapiere geparkt und dafür von der damaligen landeseigenen Hypo Investmentbank (HIB), der jetzigen Hypo NOE Gruppe Bank AG, einen Kredit in Höhe von 800 Mio. Euro erhalten. Die Finanzmarktaufsicht sah darin eine Überschreitung der gesetzlichen Großveranlagungsgrenzen.

Hypo will kämpfen
  Die Ankündigung, den Bescheid zu beeinspruchen, will das Institut nun auch umsetzen. "Der Bescheid wurde trotz zahlreicher Experten-Gutachten, die der Bank bestätigen rechtskonform gehandelt zu haben, an die Bank übermittelt", so das Institut heute, Montag, in einer weiteren Pressemitteilung. Sie beabsichtige, den Bescheid in weiterer Instanz vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof (VVGH) anzufechten. Der angeführte rückgestellte Betrag habe im Jahreseinzelabschluss 2010 aus dem entsprechenden Jahresüberschuss abgedeckt werden können.

Großveranlagungsgrenze
   Die Finanzierung von "Augustus" habe unter dem damals verantwortlichen Vorstand stattgefunden und sei von namhaften Wirtschaftsprüfern und Anwälten begleitet worden, so die Bank heute. Diese hätten allesamt bestätigt, dass Augustus Teil der Kreditinstitutsgruppe sei und die Großveranlagungsgrenze nicht zur Anwendung komme.

   Nationalbank (OeNB) und FMA argumentierten dagegen, Augustus sei nicht Teil der Kreditinstitutsgruppe gewesen und somit sei Großveranlagungsgrenze überschritten worden.

   Für die Bank sei dies überraschend gekommen, zumal den Behörden die Transaktion seit 2008 bekannt gewesen sei und bis zur OeNB-Prüfung im Jahr 2009 der Bank gegenüber nie etwaige diesbezügliche Bedenken geäußert worden seien, so das Institut. Sämtliche vom neuen Vorstand beauftragte Berater seien zudem auch retrospektiv zum Schluss gekommen, dass kein Fehlverhalten der Bank vorliege. Dessen ungeachtet sei Augustus bereits vollständig zurückgefahren worden.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten