Kredit-Gebühren

Tausende Euro! So holt Austro-Unternehmer illegale Bank-Gebühren zurück

Eine OGH-Entscheidung erklärt gewisse Kreditbearbeitungsgebühren für illegal. Wie kommen Bank-Kunden jetzt an ihr Geld, oft mehrere tausende Euro? Ein Austro-Unternehmer will den Weg zum Geld ganz einfach machen.

Nach einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH 7 Ob 169/24i) wurden pauschale Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt. Dabei geht es um Gebühren, die in Prozent der Darlehenssumme angegeben werden. Das betrifft zigtausende Bankkunden in Österreich, die für Wohnung oder Haus einen Kredit aufgenommen haben.

Wer für einen 300.000 Euro Kredit etwa 3% Bearbeitungsgebühr gezahlt haben, blechte 9.000 Euro. Illegal. Die Klausel sei gröblich benachteiligend, erklärte der OGH in seiner Entscheidung.

Probleme sieht der Gerichtshof bei der Art der Berechnung der Gebühren je nach Höhe des Kredits. Gundsätzlich unzulässig seien Kreditbearbeitungsgebühren nicht. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise die Vergabe eines Hypothekarkredits in Höhe von 440.000 Euro mehr Aufwand verursachen soll als ein Kredit in Höhe von 220.000 Euro, schreibt der Gerichtshof. Die Gebühren sind im einen Fall aber doppelt so hoch wie im anderen.

Unternehmer: "Einfach Unterlagen hochladen, Prozessfinanzierer übernimmt"

Rund um den Austro-Unternehmer Johannes Kräutlein hat sich eine Gruppe Experten zusammengefunden. Sie wollen die Geld-zurück-Aktion für Bankkunden so einfach wie möglich machen. So heißt es auf ihrer Website https://bankgebuehren-zurueck.at/  - "Einfach Kredit-Unterlagen hochladen, wenn die Anwälte Aussicht auf Erfolg sehen, dann übernimmt der Prozessfinanzierer."

UND: "Wenn du bei einem Kreditabschluss in den letzten 30 Jahren Bearbeitungsgebühren bezahlt hast, stehen deine Chancen auf Rückzahlung sehr gut."

Prozessfinanzierer behält 35 %

"Für die Kunden besteht kein Risiko, die Rechtsmeinung ist ganz klar", sagt Jonathan Luetkenhorst gegenüber oe24, der im Team von "bankgebuehren-zurueck.at" mitarbeitet.

"Der Service kostet auch nichts", sagt er. Wenn es Aussicht auf Erfolg gibt, dann führt der Prozessfinanzierer den Prozess gegen die Bank, die oft schon auf Vergleichsangebote eingingen. Wenn nicht, dann dauere es länger. Aber: "Die OGH-Entscheidung zu den illegalen Pauschalgebühren für Kredite gilt für alle Verträge."

Oft geht es um tausende Euro, der Kunde erhält 65 %, der Prozessfinanzierer behält 35 %. "Vom Prozessfinanzierer bekommen wir einen Teil, weil wir die Akquise machen, er gibt uns etwas von seinen, im Geschäft üblichen, 35% etwas ab."

Millionen-Boni an Banker 

Kann die Bank einem dann Probleme machen? "Nein, die Verträge, bei denen aufgrund der OGH-Entscheidung Gebühren zurückgefordert werden, dürfen nicht zu Lasten des Kunden verschlechtert werden", sagt Luetkenhorst. 

Luetkenhorst empfiehlt: "Niemand sollte Skrupel haben, Geld von den Banken zurückzufordern, dass diese laut OGH illegal eingehoben haben. Die Millionen-Boni an Banker werden bezahlt, da ist auch genug für die Kunden da."

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