Ein rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichtes Wien ermöglicht eine jährliche Kündigung bei der Zukunftsvorsorge, also jenen Vorsorgeverträgen, die durch eine staatliche Prämie gefördert wurden. Darauf machte die Konsumenteninformation der AK OÖ aufmerksam.
In den vergangenen Monaten hatten sich etliche Betroffene bei der AK gemeldet, die wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Verlust von Überstunden und Zulagen nicht mehr in der Lage waren, die monatlichen Prämien ihrer privaten Rentenversicherungsverträge zu bezahlen. Eine Kündigung wurde jedoch von den Versicherungsunternehmen nicht akzeptiert. Lediglich eine Prämienfreistellung war nach ein Jahr möglich. Dabei erhalten die Betroffenen aber keine Auszahlung und die Weiterführung des Vertrages bis zum Laufzeitende ist mit Kosten verbunden.
Urteil des Handelsgerichts Wien
Die AK vertrat hingegen seit Einführung dieses Versicherungsproduktes die Rechtsansicht, dass die Versicherten nach dem Versicherungsvertragsgesetz auch diese Lebensversicherungen jährlich kündigen könnten. Das sei nun durch ein rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt. Es spricht einem Konsumenten den Rückkaufswert nach der Kündigung seiner prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zu.
Die AK rät Betroffenen, sich schriftlich an ihre Versicherung zu wenden. "Bevor aber der Vertrag tatsächlich gekündigt wird, sollte man sicher sein, dass es keine Alternative zur Kündigung gibt und sich jedenfalls bei der Versicherung nach dem Rückkaufswert erkundigen," empfiehlt Georg Rathwallner von der Konsumenteninformation.
Keinesfalls sollte überhastet gekündigt werden, denn zu finanziellen Nachteilen führe eine vorzeitige Vertragsauflösung auf jeden Fall. Oft könne durch eine kurzzeitige Prämienpause oder eine vorübergehende Prämienreduktion die Vertragsauflösung vermieden werden. "Sollten die Versicherungen Kündigungen bei der Zukunftsvorsorge nicht akzeptieren, werden wir mit weiteren Musterprozessen das Recht der Konsumenten durchsetzen," droht Rathwallner an.