Der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Autobauer BMW und Mercedes abgewiesen.
Drei Geschäftsführer der Umweltorganisation wollten erreichen, dass BMW und Mercedes ab 2030 keine Verbrennerautos mehr verkaufen dürfen, da sie sonst die Menge an klimaschädlichem Treibhausgas überschreiten würden. Der BGH in Karlsruhe urteilte am Montag jedoch, dass einzelnen Unternehmen kein CO2-Budget zugewiesen sei.
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Die Kläger hatten sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 berufen. In dem sogenannten Klimabeschluss hatten die Verfassungsrichter verlangt, dass der Gesetzgeber auch nach 2030 konkrete Minderungsziele für den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 festlegen müsse. Andernfalls drohten künftigen Generationen massive Einschnitte, weil dann die Pariser Klimaziele nur noch mit radikalen Eingriffen in ihre persönlichen Freiheitsrechte erreicht werden könnten. Im Folgejahr entschied das Bundesverfassungsgericht allerdings, dass die Bundesländer keine eigenen, verbindlichen CO2-Budgets gesetzlich festlegen müssten. Hierfür sei vielmehr der Bund zuständig.
Vorinstanzen wiesen Klage ab
Die Umwelthilfe errechnete in ihrer Klage jedoch aus Daten konkrete Budgets für die Privatunternehmen BMW und Mercedes. Diese Mengen seien überschritten, wenn sie nach 2030 noch Autos mit Verbrennermotoren verkauften. Die Folgen, die das Bundesverfassungsgericht für junge Generationen genannt habe, seien dann real. Deshalb wollten sie die Autohersteller in einer Privatklage zum Verbrenner-Aus ab 2030 verpflichten. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.
Der BGH hatte am 2. März 2026 in Karlsruhe über die Revision verhandelt. Schon da zeichnete sich ab, dass die Klage auch am BGH keinen Erfolg haben würde, weil das Gesetz Autobauern keine konkrete CO2-Menge zuweist und die Gerichte diese nicht selbst festlegen könnten. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte damals: "Der Staat hat bisher kein eigenes Emissionsbudget zugeteilt."