Richterin fixiert

Der Prozess: Was René Benko jetzt alles droht

»Richterin Gnadenlos« erwartet Benko im 1. Signa-Prozess nach der größten Pleite in der Geschichte Österreichs. 

Der erste Benko-Prozess ist fix („Betrügerische Krida“, verhandelt vor dem Landesgericht Innsbruck, es gilt die Unschuldsvermutung).  

Kurzer Prozess?

Signa-Gründer René Benko drohen in diesem Prozess bei einem Schuldspruch bis zu 10 Jahre Haft. Geladen sind 8 Zeugen. Vermutlich auch Mutter Ingeborg und Gattin Nathalie, die von der Anklagebehörde WKStA als Beschuldigte geführt werden.

Der Prozess in Innsbruck könnte innerhalb eines Tages abgehandelt werden – es ist der erste in einer Reihe von insgesamt 13 Ermittlungssträngen. Im Strafverfahren dürften aber weitere Beweisanträge eingebracht werden, die würden den Prozess deutlich verlängern. Beginnen soll die Verhandlung in diesem Herbst. Der Prozess ist öffentlich. 

Benko-Richterin Dr. Andrea Wegscheider

Benko-Richterin Dr. Andrea Wegscheider

© IMAGO / dmuk-media

Diese Richterin leitet den Prozess

Wie das Landesgericht Innsbruck gegenüber oe24 bestätigt, muss René Benko vor Richterin Andrea Wegscheider treten.

Die Richterin steht mit ihren Prozessen oft in der Öffentlichkeit. Sie ist erfahren, unerschrocken und setzt schon seit Jahren den Rechtsstaat in Tirol durch. Sie gilt für manche sogar als „Richterin Gnadenlos“.

Sie verknackte einen Messermörder zu 20 Jahren Haft, sprach ein Apotheker-Paar schuldig wegen schweren Betrugs mit der Covid-Arznei Paxlovid und brummte einem Geldfälscher (falsche 50er) eine saftige Geldstrafe auf (1.200 Euro). Jetzt nimmt der gebürtige Tiroler René Benko – und einer der bekanntesten Immobilien-Spekulanten der Welt – wohl schon im Herbst auf der Anklagebank im Landesgericht Innsbruck vor ihr Platz.

Darum geht es – und das kommt noch alles

Vorwürfe. Konkret geht es in diesem 1. Prozess um 660.000 Euro. Die WKStA wirft Benko vor, Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert zu haben. Das betrifft eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, „die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war“, sowie eine „Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige“, beides bereits „unter dem Eindruck einer absehbaren Konkurseröffnung“, formuliert die WKStA in ihrer Anklage.

In zwölf weiteren Punkten laufen Ermittlungen. Benko, vertreten von Anwalt Norbert Wess, weist alle Vorwürfe von sich. Er bleibt auch nach der 6. Haftverhandlung in U-Haft im Straflandesgericht Wien. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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