ORF-Gesetz: Keine Frauenquote für ORF-Gremien

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Frauen sollen künftig im ORF besonders gefördert werden. Dies sieht die SPÖ-ÖVP-Einigung auf das neue ORF-Gesetz vor, das am 18. November in Begutachtung gegangen ist. Allerdings sind die wichtigsten Gremien davon ausgenommen.

Um die "Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktionen" zu beseitigen, hat die Regierung - trotz des zuletzt öffentlich geäußerten Widerstands von ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf - eine 45-%-Frauenquote festgesetzt. Sich selbst hat die Politik von der Frauengleichstellung aber ausgenommen: Die Quote gilt nämlich nicht für Organe und Gremien, die direkt oder indirekt von der Politik besetzt werden, also etwa ORF-Stiftungsrat, Publikumsrat und Geschäftsführung.

Während man also die vorschriftsmäßige Frauenförderung dem Unternehmen überlässt, ist die "ausgewogene Vertretung beider Geschlechter" bei der Zusammensetzung der Organe und Gremien lediglich empfohlen, wie es in dem der APA vorliegenden Entwurf heißt. Kurz nach Bekanntwerden der Einigung auf ein neues ORF-Gesetz ist mit Sissy Mayerhoffer die einzige Frau in der ORF-Geschäftsführung zurückgetreten, nicht ganz freiwillig und auf Druck der ÖVP, wie einzelne Stiftungsräte monierten.

Die Strukturen der ORF-Gremien sollen laut Gesetzesentwurf vorerst unangetastet bleiben, obwohl sowohl der Rechnungshof als auch die Gremien selbst für eine Verkleinerung plädierten. VP-Medienverhandler Kopf schloss zuletzt allerdings nicht aus, dass es im Parlament noch die eine oder andere Adaptierung geben könnte.

Der Hintergrund: Die Koalition könnte die Frage der Gremienstruktur als Druckmittel gegenüber der Opposition verwenden. Sollten die Oppositionsparteien einer unabhängigen Medienbehörde die nötige Zweidrittelmehrheit verweigern, könnte sich die Regierung doch noch auf einen verkleinerten Aufsichtsrat einigen, in dem Parteienvertreter und damit auch die Opposition keinen Platz mehr haben.

VÖP-Wünsche unerfüllt

Unerfüllt blieben im ORF-Gesetz die Wünsche des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP). Dieser hatte im Vorfeld zur Gesetzesnovelle auf Werbebeschränkungen für den ORF gepocht und härtere Sanktionen bei Überschreitungen der Werbebestimmungen gefordert. Ein wichtiges Anliegen war dem VÖP, dass der Durchrechnungszeitraum für die Betrachtung des Werbezeitenlimits reduziert wird - das ist indes nicht vorgesehen. Die SPÖ konnte sich hier offenbar mit einer ORF-freundlichen Variante durchsetzen.

Mit Rückendeckung der EU haben hingegen die Forderungen des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) in Bezug auf die Onlineaktivitäten des ORF Berücksichtigung gefunden. Das Gesetz sieht eine 19-Punkte-Verbotsliste vor, in der dem ORF unter anderem Anzeigenportale, Preisvergleichsportale, Partner- und Stellenbörsen, Musikdownloads, Spiele oder Unterhaltungsangebote ohne Bezug zum öffentlich-rechtlichen Kernauftrag sowie Auktionen verboten werden. Alles Dinge, die der ORF derzeit aber ohnehin nicht anbietet.

Ein weiterer Punkt im Forderungskatalog der Verleger lautete, dass die Anhebung der Gebühren vorab durch die Regulierungsbehörde geprüft werden müsse. Für die Ex-ante-Prüfung hatte sich im Vorfeld auch die ÖVP ausgesprochen. Laut Gesetz muss die Behörde die Höhe des Programmentgelts nun aber erst im Nachhinein - und zwar innerhalb von drei Monaten nach Festsetzung überprüfen. Sollte sie zum Ergebnis kommen, dass "die Programmentgeltfestsetzung nicht den gesetzlichen Kriterien entspricht, hat sie den Beschluss ... aufzuheben".

KommAustria soll über ORF bestimmen

Wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes ist der Ausbau der KommAustria zu einer unabhängigen, verfassungsrechtlich abgesicherten Medienbehörde - wie es die EU fordert. Demnach soll die KommAustria in sämtlichen Angelegenheiten der Regulierung und Vergabe von Fördermitteln unabhängig gestellt sein. Neu in die Kompetenz der Behörde fallen die ORF-Agenden, die bisher vom Bundeskommunikationssenat wahrgenommen wurden. Die KommAustria soll aus fünf Mitgliedern bestehen, die auf fünf Jahre bestellt werden. Sie werden laut Gesetzesentwurf vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung eingesetzt. Da es sich bei der Medienbehörde um eine Zweidrittel-Materie handelt, braucht es die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei.

Die Begutachtungsfrist für des ORF-Gesetz endet am 28.12. Im nächsten Jahr wird die Gesetzesnovelle laut Regierungsplan in den Ministerrat eingebracht und anschließend im Parlament behandelt. Laut Medienstaatssekretariat dürfte das Gesetz Ende Februar bis Mitte März beschlossen werden.

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