ORF-Gesetz: RH sieht Empfehlungen kaum umgesetzt

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Der Rechnungshof (RH) hat wenig Freude mit dem Entwurf für das neue ORF-Gesetz. In der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf kritisiert der RH unter anderem, dass die Organisationsstruktur unverändert beibehalten wird, der Stiftungsrat nicht weniger Mitglieder bekommt und generell das Unternehmen nicht per Gesetz zu Reformen verpflichtet wird.

Auch die Auflagen für die Gebührenrefundierung sind dem Rechnungshof zu lasch formuliert. Positiv vermerkt wird unter anderem die Verkleinerung des Direktoriums auf maximal 4 Köpfe.

Der RH findet, es sei nicht ausreichend sichergestellt, dass der ORF die Gebührenbefreiungen nur dann refundiert bekommt, wenn tatsächlich eine "nachhaltige Kostenreduktion" und Maßnahmen zur Reorganisation stattfinden. Die erste Tranche - 50 von insgesamt 160 Mio. Euro bis 2013 - erhält der ORF zudem bis Mitte 2010, aber erst 2011 kann überprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt werden. Die vorgesehene Refundierung muss überdies in den Erläuterungen als finanzielle Auswirkung vermerkt werden, wird gefordert.

Zudem kritisiert der RH, dass der "bloße Weiterbestand" des Radio-Symphonieorchesters (RSO) eine Bedingung für die Gebührenrefundierung ist. Dabei hat dessen Betrieb "allein 2007 Nettogesamtkosten von 8,54 Mio. Euro" verursacht. Seine Forderung nach Ausgliederung des RSO und klarer Definition des Auftrags sieht der RH weiterhin nicht erfüllt - ebenso wenig wie seine Empfehlung, den Betrieb von Kurz- und Mittelwellensender einzustellen.

Keine ausreichende Überwachung der Geschäftsführung

Weiters vermisst der RH eine ausdrückliche Verpflichtung für den Generaldirektor, ein verbindliches Gesamtkonzept zu erstellen und dieses dem Stiftungsrat zur Genehmigung vorzulegen. Apropos Stiftungsrat: Der RH bleibt dabei, das oberste Aufsichtsgremium des ORF ist mit 35 Mitgliedern schlicht zu groß, deshalb konnte "insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung nicht in ausreichendem Maß erfüllt werden". Der Gesetzgeber sei gefordert, "ein arbeitsfähiges Aufsichtsgremium vorzusehen".

In Hinblick auf die Aufgaben der Prüfungskommission will der RH klargestellt haben, dass deren Arbeit - die Überwachung der Führung der Geschäfte des ORF - nach den Kriterien der "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" zu erfolgen habe.

Begrüßt wird in der Stellungnahme, dass künftig die Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags dargestellt werden sollen. Insgesamt aber - "insbesondere vor dem Hintergrund der seitens des ORF erstellten Finanzvorschauen" - weist der Rechnungshof einmal mehr eindringlich auf die "Erforderlichkeit der Umsetzung seiner Empfehlungen hin".

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