Theoretisch dürften österreichische Privatsender Kindersendungen, die länger als eine halbe Stunde dauern, mit Werbung unterbrechen. Die privaten TV-Stationen haben sich aber nun freiwillig in einer Erklärung dazu verpflichtet, auf dieses Recht zu verzichten - wenn sie Kinderfernsehen machen würden. Noch bieten ATV, Puls 4, Austria 9 und Co nämlich keine eigene Kindersendungen an, für die Programmierung der deutschen Privatsender gilt die Selbstverpflichtung nicht.
Die Erklärung zum Verzicht auf Unterbrecherwerbung im Kinderprogramm ist unter der Federführung des Verbands Österreichischer Privatsender (VÖP) und des Fachverbands der Telekom- und Rundfunkunternehmungen der WKÖ entstanden. Unterschrieben haben sowohl die beiden Verbände als auch mehrere TV-Veranstalter.
Martin Blank, im VÖP für den Bereich Fernsehen verantwortlich und Geschäftsführer von Puls 4, nutzt die Selbstverpflichtungserklärung für eine Forderung nach mehr Wettbewerbsbeschränkungen für den ORF. Eine Selbstregulierung mache nur dann Sinn, wenn der Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichem Sender und Privaten fair ist. "Das ist in Österreich ja nicht der Fall", findet Blank.
Selbstregulierung habe Vorrang vor gesetzlichen Werbebeschränkungen, das wolle die Privat-TV-Branche mit diesem Schritt beweisen, so Rene Tritscher, Geschäftsführer der Fachverbands Telekom und Rundfunk der WKÖ.