VÖZ fordert Arbeitserlaubnis für Kolporteure
Bisher werden Kolporteure meist als freie Dienstnehmer beschäftigt, weil ein Dienstvertrag für sie nicht erlaubt ist. Ausgenommen waren Angehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten. Obwohl diese während einer gewissen Übergangsregel in Österreich eigentlich nicht arbeiten durften, waren Werbemittelverteiler und Zusteller von Tageszeitungen sowie periodischen Druckschriften von der Übergangsfrist ausgenommen.
Der VÖZ argumentiert, dass zu wenige Einheimische für die Zeitungszustellung zu gewinnen sind, weshalb man auf Nicht-Österreicher zurückgreifen müsse. Um diese nicht nur auf der Basis von freien Dienstverhältnissen oder Werkverträgen zu beschäftigen, fordert der Verband, dass Ausländer - auch Drittstaatangehörige - für die Tätigkeit als Werbemittelverteiler oder Zeitungszusteller zugelassen werden.
Die Verleger verweisen in ihrer an das Innenministerium gerichteten Stellungnahme zur Fremdenrechts-Novelle darauf, dass sich die Regierung in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen habe, eine reibungslosere Integration von Drittstaatangehörigen zu ermöglichen, die sich - allenfalls vorübergehend - rechtmäßig in Österreich aufhalten. Der VÖZ hielte es für sinnvoll, wenn Asylwerber nicht nur als Saisonarbeiter oder Erntehelfer, sondern eben auch als Zeitungsverteiler eingesetzt werden dürften.
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