Urteil nicht rechtskräftig

Meinl Bank-Klage gegen Geyer abgeblitzt

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Gutachter muss keine Auskunft über Versicherungsschutz geben.

Die Meinl Bank hat einen Rechtsstreit gegen den gerichtlichen Sachverständigen Martin Geyer verloren. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat die Klage der Meinl Bank gegen Geyer abgewiesen, geht aus dem der APA vorliegenden Urteil hervor. Die Meinl Bank hatte Geyer auf detaillierte Auskunft über seinen Versicherungsschutz für allfälligen Schaden aus seiner Gutachtertätigkeit geklagt. Die Meinl Bank muss nun Gutachter Geyer 3.325,50 Euro ersetzen, so das nicht rechtskräftige Urteil, das am Donnerstag ergangen ist. Die Meinl Bank kann gegen das Urteil berufen.

"Die befürchtete Unrichtigkeit eines Gutachtens, noch dazu vor dessen Erstattung, kann nach Ansicht des Gerichtes eine Auskunftspflicht nicht begründen", heißt es in dem Urteil. "Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass die Auskunftsverweigerung des Beklagten zu Recht erfolgt ist und ein Anspruch der Klägerin wie von ihr behauptet nicht besteht."

Die Meinl Bank zieht seit geraumer Zeit gegen die Gutachter in den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Julius Meinl und die Meinl Bank medial und juristisch zu Felde. Geyer ist nun schon der dritte Sachverständige in dem Fall. Der erste, Thomas Havranek, war wegen Befangenheit abberufen worden und wurde auch von Banker Julius Meinl wegen Übler Nachrede verklagt. Damit ist Meinl aber im Dezember 2012 abgeblitzt. Der zweite, Fritz Kleiner, hat nach kurzer Zeit von sich aus das Handtuch geworfen, nun ist Geyer am Werk.

In der Causa Meinl European Land (MEL) wird seit fünf Jahren wegen Betrugs und Untreue im Zusammenhang mit Rückkäufen von MEL-Zertifikaten gegen zahlreiche (ehemalige) Manager ermittelt. Im Visier der Justiz stehen unter anderem Julius Meinl und Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl. Sie haben die Vorwürfe stets vehement dementiert, es gilt die Unschuldsvermutung.

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