Causa Meinl

Meinl: Gutachter-Kosten explodieren weiter

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Der Ex-Gutachter kostete die Steuerzahler 730.000 Euro. Jetzt geht es von vorne los.

Geld (und auch Zeit) spielen im Fall Meinl für die Justiz offenbar eine untergeordnete Rolle. Der wegen Befangenheit abberufene erste Gutachter der Staatsanwaltschaft, Thomas Havranek, kostet den Steuerzahler, wie berichtet, 730.000 Euro. Nun berief die Behörde zwei neue Gutachter in dem Fall, und noch bevor etliche Ungereimtheiten rund um die Havranek-Abrechnungen geklärt sind, werden dessen Nachfolger von der sogenannten „Warnpflicht“ hinsichtlich ihrer Kosten befreit.

Heißt: Sie müssen den zuständigen Staatsanwalt Markus Fussenegger nicht vorab über die anfallenden Summen informieren. Das gilt sowohl für den zum neuen Hauptgutachter bestellten Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner wie auch den zum Themenkomplex „Turbozertifikate“ beauftragten Deutschen Andreas Freudenmann.

Während letzterer sein Gutachten binnen 6 Monaten erstellen soll, gibt es für Kleiner kein Zeitlimit. Angesichts der Tatsache, dass alle Unterlagen zur Verfügung stehen und etliche Fragen bereits beantwortet sind, sei das verwunderlich, heißt es in Juristenkreisen.

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