Milliardenklage gegen Apple und HTC geht weiter

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Im Dauerstreit um Patente in der Mobilfunkbranche hat das Landgericht Mannheim eine Milliardenklage gegen Apple abgewiesen. Zum gleichen Ergebnis kam eine weitere Kammer des Gerichts in einem ähnlichen Verfahren gegen den Handy-Hersteller HTC, bei dem noch kein Schadenersatz, sondern nur die Feststellung einer Patentverletzung gefordert war.

Der unterlegene Patentverwerter IPCom kündigte umgehend Berufung gegen diese Urteile an.

In dem Rechtsstreit geht es um ein Patent, das den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur freihält. Es wurde ursprünglich von dem Elektrotechnik-Spezialisten Bosch entwickelt und 2007 zusammen mit anderen Patenten an IPCom verkauft. Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat dieses Schutzrecht im Jänner für gültig erklärt, allerdings in einer eingeschränkten Fassung.

Nach dem Scheitern von Lizenzverhandlungen verlangte IPCom die gerichtliche Feststellung, dass Apple und HTC dieses Patent mit der Bosch-Bezeichnung #100A verletzen. Von Apple wurde darüber hinaus Schadenersatz im ungewöhnlich hohen Umfang von 1,57 Milliarden Euro verlangt.

IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter erklärte: "Wir sind über die Abweisung der Schadenersatzklage gegen Apple mehr als verwundert." Mehrere Gerichte hätten zuvor anders entschieden. Das EPA, so erklärte Frohwitter habe "unsere Lesart des Patents, die wir auch dem LG Mannheim gegenüber dargelegt haben, ausdrücklich bestätigt".

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