"Eine Milliarden Euro vorgesehen"

Neue Corona-Hilfen sind ab sofort zu beantragen

Neue Corona-Hilfen sind ab sofort zu beantragen
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Seit Mittwoch sind mehrere neue Corona-Hilfen für Betriebe zu beantragen.
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Der Ausfallsbonus soll vom Lockdown betroffenen Unternehmen einen Teil ihrer Ausfälle ersetzen. Er ist eine Art Fortsetzung (allerdings geringer) des Umsatzersatzes, den es für November und Dezember 2020 gab. Mit dem Ausfallsbonus werden bis zu 30 % des Umsatzes im Vergleich zum jeweiligen Monat 2019 ersetzt, die maximale Höhe liegt bei 60.000 Euro.

Eine Milliarden an Hilfen

Die Summe besteht dabei zu je 50 % aus dem Bonus und einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II. Zu beantragen ist die Hilfe jeweils ab dem 16. des Monats mit wenigen Klicks auf FinanzOnline; Das Geld sollte in etwa 10 Tagen am Konto sein. Insgesamt ist für diese Hilfe 1 Mrd. Euro vorgesehen.

Unterstützung für offene Betriebe

Auch Zulieferer, die einen Großteil ihres Umsatzes etwa mit der jetzt geschlossenen Gastro oder Hotellerie machen, bekommen nun Hilfe. Da geht es z. B. um Lebensmittelgroßhändler, Fleischer, Textilreiniger. Auch sie können den Ausfallsbonus beantragen, außerdem den Umsatzersatz für November und Dezember 2020. „Wir helfen nicht nur den geschlossenen Betrieben, sondern allen, die jetzt aufgrund der Dauer der Krise massive Umsatzeinbrüche haben“, so Finanzminister Gernot Blümel. Gerechnet wird hier mit Kosten von insgesamt 800 Mio. Euro.

Einen Verlustersatz gibt es auch für landwirtschaftliche Bereiche, vorerst für die Schweine- und Weinbranche.

670 Betriebe an Obergrenze

Und die Obergrenze für Beihilfen wurde seitens der EU angehoben – bei Direktzuschüssen sind jetzt 1,8 Mio. Euro statt bisher 80.000 möglich. Durch die bisherigen Hilfen seien schon 670 Unternehmen an diese Grenze gestoßen, so Blümel.

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