BUWOG-Affäre

Öffnung von Grassers Konten beantragt

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Ramprechts Anwalt will wissen, ob der Ex-Finanzminister Zahlungen aus der Millionenprovision anlässlich des Buwog-Verkaufes direkt oder indirekt erhalten hat.

Ein juristischer Nebenschauplatz könnte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Affäre in Bedrängnis bringen. In einem von Grasser gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter Michael Ramprecht angestrengten Verfahren wegen übler Nachrede wurde nun laut Nachrichtenmagazin "profil" ein Antrag auf Öffnung von Grassers Bankkonten eingebracht.

Ramprecht-Anwalt will's wissen

In einer mit 26. Mai datierten Eingabe an das Landesgericht für Strafsachen beantragt Ramprecht-Anwalt Michael Pilz, "zu Gunsten des Privatanklägers (Karl-Heinz Grasser, Anm.) geführte Konten und Geschäftsverbindungen offenzulegen und Auszüge der Kontenbewegungen auf diesen Konten für die Jahre 2006 bis 2009 dem Gericht vorzulegen oder dem Gericht und dem Privatangeklagten Einsicht in diese Unterlagen zu gewähren; dies zum Beweis dafür, ob der Privatankläger Zahlungen aus der Millionenprovision anlässlich des Buwog-Verkaufes direkt oder indirekt erhalten hat."

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft Wien ist der zuständige Richter Gerald Wagner nicht weisungsgebunden und kann über den Antrag ohne Rücksprache mit dem Justizministerium entscheiden.

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