E-Control und E-Wirtschaft über neue Netztarife einig

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E-Control und die E-Wirtschaft haben sich nach mehr als einem Jahr intensiver Verhandlungen über die künftige Regulierung der Stromnetze im Zeitraum von 2010 bis 2013 geeinigt. Zusätzliche Investitionsanreize - über die bisherige Verzinsung hinaus - gewährleisten die Investitionstätigkeit der Stromnetzbetreiber.

Die Stromnetzgesellschaften können in der kommenden Regulierungsperiode eine Anerkennung von Netz-Investitionen und eine entsprechende Abgeltung erwarten, sagt Reinhard Brehmer, Stromnetz-Chef bei Wien Energie. Regulator Walter Boltz ergänzt, dass die Unternehmen über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und einem weiteren Ausbau der Strominfrastruktur zur Gewährleistung der hohen Versorgungssicherheit aus finanzieller Sicht nichts entgegensteht.

Basis der neuen Netztarife sind die von der E-Control festgestellten Kosten und auch Effizienzgewinne der Netzbetreiber, die in den vergangenen Jahren erwirtschaftet wurden. Das Prinzip ist einfach: Wenn Netzunternehmen über das Ausmaß der Abschreibungen hinaus Investitionen tätigen, erhalten sie dafür finanzielle Abgeltungen.

In den Verhandlungen ist es gelungen, bereits jetzt 25 % der Effizienzsteigerungen den Kunden zugute kommen zu lassen und somit auch die Kunden von den Effizienzsteigerungen der Netzbetreiber zeitnah profitieren werden. Sollte sich herausstellen, dass 2013 Unternehmen höhere Effizienzgewinne haben, werden zumindest sämtliche Effizienzgewinne zu gleichen Teilen zwischen Netzbetreibern und ihren Kunden aufgeteilt werden.

Kritik am "generellen Abschlag"

Brehmer kritisiert jedoch die Beibehaltung des generellen Abschlags bei den Netztarifen von 1,95 Prozent pro Jahr bis 2013 - einer der höchsten in Europa. Laut Brehmer sollte er spätestens Ende 2013 reduziert werden, sonst wären die kontinuierlichen Netzinvestitionen erneut gefährdet. Regulator Boltz sieht das naturgemäß anders: "Sämtliche Wirtschaftszweige haben in der Vergangenheit ihre Produktivität steigern können, dass hat natürlich auch für die Netzbetreiber zu gelten."

Weitere Eckpunkte der Einigung: Die durchschnittlich gewogenen Kapitalkosten für die kommende Regulierungsperiode wurden entsprechend den Marktverhältnissen auf 7,025 Prozent angehoben, die jährliche Abgeltung der Inflation erfolgt wie bisher durch den Netzbetreiberpreisindex, der auf dem Tariflohnindex, dem Baupreisindex und dem Verbraucherpreisindex beruht.

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