Fusion von EnBW und EWE unter Auflagen erlaubt

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Das deutsche Bundeskartellamt hat grünes Licht für den Einstieg des baden-württembergischen Energiekonzerns EnBW beim Oldenburger Versorger EWE gegeben - allerdings unter strengen Auflagen. Nach dem Willen der Wettbewerbshüter müssen sich die Unternehmen von wesentlichen Aktivitäten im Gasbereich trennen: Und zwar entweder vom EWE-Beteiligungsunternehmen Verbundnetz Gas (VNG) oder vom EnBW-Beteiligungsunternehmen GESO.

Das Kartellamt begründete die Auflagen damit, dass die Beteiligung ansonsten zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen von EnBW und EWE in Ostdeutschland geführt hätte. Im Strombereich hatten die Wettbewerbshüter dagegen keine Bedenken gegen den Zusammenschluss.

EWE und EnBW hatten sich nach Angaben des Kartellamts bereits im Laufe des Verfahrens verpflichtet, eine ihrer Gasbeteiligungen zu veräußern. Jede der beiden Möglichkeiten beseitige bereits für sich genommen die durch den geplanten Zusammenschluss andernfalls eintretenden Wettbewerbsverschlechterungen, betonten die Kartellwächter. Die Unternehmen müssen dem Bundeskartellamt nun bis zu einem festgelegten Zeitpunkt ihre Auswahl mitteilen.

Bis zum 15. September dieses Jahres muss das Bundeskartellamt außerdem über die zusätzlich eingereichte Anmeldung entscheiden, wonach die EnBW die bei EWE liegenden Anteile in Höhe von 47,9 Prozent an der VNG unmittelbar erwerben will.

EnBW ist mit 36 Prozent an der börsenotierten niederösterreichischen EVN beteiligt.

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