Temelin: "Gallisches Dorf" gefallen

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Der österreichische Temelin-Gegner Josef Vesely, dem 5,5 Quadratmeter Grund auf dem Gelände des Kernkraftwerks gehört haben, gibt auf, weil er sich vom offiziellen Österreich zu wenig unterstützt fühlt. Er hat das "gallische Dorf" im Miniaturformat an den AKW-Betreiber CEZ verkauft. Das berichtete das "Neue Volksblatt". Auch Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober (G) übte in diesem Zusammenhang Kritik an der Bundesregierung.

"Ich war bereit, denen möglichst viele Probleme zu machen, aber als Einzelperson kann ich wenig tun", beklagte der 61-jährige Exil-Tscheche im Zeitungsinterview: "Ich hätte den Kampf bis zum bitteren Ende geführt, aber nachdem von Österreich keine Hilfe kam, habe ich das auf diese Weise beendet."

Mit dem kleinen Flecken Land, den Vesely von seiner Mutter geerbt hat, versuchte der Temelin-Gegner jahrelang, sich gegen das Kraftwerk zu wehren und errang in diesem Kampf David gegen Goliath auch einige Erfolge: So habe er beispielsweise den Bau eines Atommüllzwischenlagers auf dem Kraftwerksgelände um zwei Jahre verschleppt, so Vesely stolz. Auch bei der UVP für den Bau von zwei neuen Kraftwerksblöcken wäre dem 61-Jährigen wieder Parteistellung zugekommen.

Nun ist die winzige Bastion, mit der er sich als Stachel im Fleisch der tschechischen Atomlobby betätigt hat, gefallen: Vesely hat seinen Grund an die CEZ verkauft - über die genauen Details sei aber Stillschweigen vereinbart worden. Laut "Volksblatt" sollen die Kraftwerksbetreiber den Preis für zehn Hektar bezahlt haben.

Vesely hätte die Unterstützung der österreichischen Regierung gebraucht, betonte Anschober im Gespräch mit der APA. "Sie hat ihn aus meiner Sicht im Regen stehengelassen." Mit dem Aktivisten sei zwar eine Zusatzoption im Kampf gegen Temelin verloren gegangen, so der Landesrat. Als "größten Trumpf" bezeichnete er aber den Durchbruch bei der EU-Kommission hinsichtlich der tschechischen UVP. Brüssel habe nach einer Beschwerde des Landes Oberösterreich, das tschechische Umweltverträglichkeits-Gesetz würde im Widerspruch zum EU-Recht stehen, bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Staat eingeleitet.

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