Verbliebene wirtschaftliche Risiken gering - Prüfer fanden Einsparungspotenziale.
Der Rechnungshof und der Kärntner Landesrechnungshof haben gemeinsam den Erwerb der landesbehafteten Heta-Schuldtitel durch den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (K-AF) geprüft. Der Zeitraum umfasste die Jahre 2015 bis 2017. "Der Fokus der Prüfung liegt darauf, die Heta-Lösung transparent darzustellen", sagte Landesrechnungshofdirektor Günter Bauer.
Moody's-Rating stieg nach Transaktionen
Weil es sich dabei um einen einmaligen Vorgang handelt, gebe der Bericht im Gegensatz zur sonst üblichen Praxis nur wenige Empfehlungen, so Bauer. Durch die Heta-Lösung stieg das Moody's-Rating des Bundeslandes - zwischenzeitlich auf "B3", also quasi Ramschniveau gesunken - zurück auf "Aa3". Nach Einschätzung der Prüfer waren die verbliebenen wirtschaftlichen Risiken nach den erfolgten Transaktionen gering.
Die Gesamtkosten der Transaktionen samt Rechts- und Beratungskosten auf Bundes- und Landesebene beliefen sich in den Jahren 2015 bis 2017 auf knapp 44 Mio. Euro, rund 6 Mio. Euro, die beim K-AF angefallen waren, trug der Bund über die ABBAG. Hier schlagen die Prüfer vor, eine Prämienreduktion für die Haftpflichtversicherung des K-AF-Vorstandes zu verhandeln. 2016 betrugen die Prämien 640.000 Euro, 2017 rund 900.000. Weiters möge der K-AF Dienstleistungen im Sinne von Wettbewerb und Sparsamkeit nur nach öffentlicher Ausschreibung oder zumindest nach Einholung von Vergleichsangeboten vergeben. Beim Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse war das zum Beispiel nicht passiert.
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Kärnten drohte Insolvenz
In Sachen Depotgebühren bei der Kontrollbank sehen die Rechnungshöfe ebenfalls Handlungsbedarf. In Verhandlungen mit der Heta solle erreicht werden, dass die mittlerweile erfolgten Zwischenausschüttungen nach Möglichkeit zur Einziehung von Heta-Wertpapieren verwendet werden, um die Gebühren zu senken. Als letzte Anregung empfehlen die Prüfer dem Land Kärnten, eine Analyse möglicher weiterer Schritte der "Hold-Outs" (Inhaber von Schuldtiteln, die das K-AF-Angebot nicht annahmen, Anm.) oder anderer Gläubiger in Auftrag zu geben, um auf Eventualitäten vorbereitet zu sein.
Das Land Kärnten haftete Ende 2009 für Verbindlichkeiten der Hypo International im Umfang von 20,118 Mrd. Euro. Im Dezember 2009 wurde die Bank verstaatlicht, um sie zu rekapitalisieren und eine Insolvenz zu vermeiden. Der Bund schoss 4,35 Mrd. Euro zu, 200 Mio. kamen vom Land Kärnten.
2015 - das Land haftete noch für 11,247 Mrd. Euro, das waren rund 70 Prozent der Gesamtschulden der Bank - ordnete die Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde einen Schuldenschnitt an und setzte die nachrangigen Anleihen auf 0 Prozent des Nennwerts herab. Weil Kärnten die Haftungsverbindlichkeiten laut eigenen Angaben nicht stemmen konnte, "drohte der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und somit die Insolvenz des Landes Kärnten", stellen die Prüfer im Bericht fest.
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Prüfer fanden Einsparungspotenziale
Ein erstes Angebot an die Gläubiger fand nicht ausreichend Anklang, im zweiten Anlauf wurden neben einem Barangebot auch Umtauschvarianten mit einer Nullkupon-Anleihe geboten. So gut wie alle Vorranggläubiger nahmen dieses an, auch bei den Nachranggläubigern war der Zuspruch sehr hoch. Der Preis bestand aus dem Haftungsbeitrag Kärntens - 1,2 Mrd. Euro berechnet nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes - und aus dem erwarteten Rückfluss aus der Abwicklung der Heta, also der "Heta-Recovery". Weil dessen Höhe unklar war, sah das Angebot einen "Besserungsanspruch" für die Gläubiger vor. Der Bund stellte zusätzlich eine Prämie in Aussicht, um die Annahmewahrscheinlichkeit zu erhöhen. Das Risiko der Heta-Recovery liegt beim Bund.
Der Ausgabepreis war mit 90 Prozent des Nominalwerts am Ausgabetag festgelegt. Die Nullkupon-Anleihen wurden überwiegend rasch an den K-AF zurückverkauft, so erhielten die Gläubiger bereits nach kurzer Haltedauer einen Erlös. Der Rückkaufpreis lag durchschnittlich bei 85,48 Prozent. Aus der Kursentwicklung verbuchte der K-AF Erträge in Höhe von rund 416 Mio. Euro. Bei guter Recovery könnte ein Teil davon am Ende an das Land Kärnten fließen, zuerst ist jedoch der Bund berechtigt.