Finanz- und Verkehrsministerium haben zu viel Geld an die ÖBB ausgezahlt.
Finanz- und Verkehrsministerium haben zu viel Geld an die ÖBB ausgezahlt. Die Überzahlung ist auf zu hoch ausbezahlte Zuschüsse zurückzuführen, teilte der Rechnungshof (RH) heute mit. Investitionsvorhaben konnten nicht im vollen Umfang umgesetzt werden. Und: Meistens verzichtete das Verkehrsministerium auf eine Gegenverrechnung. Geprüft wurde der Zeitraum 2015 bis 2019.
Zur Vorgeschichte: Im Zuge seiner Überprüfung des Bundesrechnungsabschlusses 2019 hat der Rechnungshof herausgefunden, dass die ÖBB-Infrastruktur AG in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 eine Verbindlichkeit in der Höhe von rund 1,147 Mrd. Euro aus den Vorjahren gegenüber dem Bund aufwies. Dies hat den Rechnungshof zur Prüfung "Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB" veranlasst.
Rahmenplan
Die ÖBB-Infrastruktur erstellte zwar jährlich einen Rahmenplan, dieser wurde jedoch nicht jährlich vom Ministerrat genehmigt. In diesem Fall behielt der Rahmenplan der Vorperiode seine Gültigkeit. Auch die Zuschussverträge wurden im überprüften Zeitraum nicht jährlich abgeschlossen. Die Konsequenz: Das Verkehrsministerium leistete die Zahlungen auf Basis der in der Periode zuvor abgeschlossenen Zuschussverträge. Das Ministerium habe seinen Zuschussverträgen mit der ÖBB Infrastruktur regelmäßig überhöhte geplante Mittelerfordernisse zugrunde gelegt, kritisiert der Rechnungshof.
Weil weniger ausgegeben wurde als es die Pläne vorsahen, sammelten sich somit bis Ende 2019 Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund in der Höhe von rund 1,147 Mrd. Euro an. Diese wurden zinsenfrei im Unternehmen belassen. Der Rechnungshof empfahl dem Verkehrs- und Finanzministerium, die vorgesehenen Rückzahlungen der aushaftenden rund 1,147 Mrd. Euro bei der ÖBB-Infrastruktur tatsächlich einzufordern. Laut Finanzministerium ist eine Rückzahlung im Gange, berichtet der Rechnungshof.
Zuschussverträge
In den Zuschussverträgen sei auch die Verbesserung der Sicherheit der betriebenen Schieneninfrastruktur zu regeln. Wird eine festgelegte Obergrenze für sicherheitsrelevante Vorfälle überschritten, muss die ÖBB-Infrastruktur AG gemäß Zuschussvertrag eine Ausgleichszahlung an den Bund leisten. Erfasst werden müssen alle sicherheitsrelevanten Vorfälle unabhängig davon, ob sie einen Schaden zur Folge haben.
Von 2015 bis 2019 meldete die ÖBB-Infrastruktur AG 8.927 sicherheitsrelevante Vorfälle. Davon hatte sie 15 Prozent - also 1.301 sicherheitsrelevante Vorfälle - zu verantworten. In zehn Fällen kamen Personen zu Schaden, wobei in drei Fällen Reisende betroffen waren. 713 Mal wurden Sachschäden verzeichnet. 85 Prozent dieser Vorfälle betrafen Entgleisungen, Kollisionen sowie die Beeinträchtigung des sicheren Betriebs durch schwere Mängel an technischen Einrichtungen und Schienenfahrzeugen. Im Prüfzeitraum stieg die Anzahl der gemeldeten sicherheitsrelevanten Vorfälle. Der Rechnungshof empfiehlt, Maßnahmen zu entwickeln, um die sicherheitsrelevanten Vorfälle zu verringern.