Uber geklagt

Mega-Shitstorm gegen Wiener Taxi-Firma

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Nachdem ihre Klage das vorzeitige Aus für Uber in der Hauptstadt bedeutete, liefen User Sturm.

Nachdem das Handelsgericht über Uber eine einstweilige Verfügung verhängt hat, bietet der Fahrtenvermittler seine Dienste in Wien seit  Mittwoch nicht mehr an. Grund für den Stopp war eine Klage des Wiener Taxiunternehmens 40100.

Uber-Fans liefen im Netz Sturm und forderten unter dem Hashtag „#FreeUber“ ihren Fahrdienstservice zurück. Ein Teil des Ärgers wurde aber auch auf der Facebook-Seite des Taxiunternehmens abgeladen. Kurzzeitig wurde es so heftig, dass die Seite sogar offline ging. Am Donnerstag dann die Rückkehr mit einer Stellungnahme. „Aufgrund der vielfältigen Emotionen sahen wir uns gezwungen, unsere Facebook-Seite kurzfristig offline zu schalten. Wir haben natürlich Verständnis für die Betroffenheit von Uber-Kunden und auch von Uber-FahrerInnen, für die das Urteil des Handelsgerichts nachteilige Auswirkungen haben kann“, schrieb das Unternehmen.

Dennoch sehe sich die Firma den Interessen der Kunden und vor allem der Fahrer verpflichtet, deren Existenz gefährdet sei, weil die geltende Rechtslage nicht eingehalten werde.

Hunderte User beschwerten sich auf der Seite und gaben sich dann auch noch siegessicher, als Informationen durchsickerten, dass Uber schon am Freitag wieder den Betrieb aufnehmen würde.

Taxilenker-Kurs für Uber-Fahrer

Das Unternehmen machte auch eine Art Friedensangebot. "Wir bieten allen Uber-FahrerInnen an, sie bei Ihrem Weg in ein legales Geschäftsverhältnis zu unterstützen: Die Taxischule von Taxi 40100 wird extra für Uber-FahrerInnen einen Taxilenkerkurs zu stark vergünstigten Konditionen anbieten", schreiben sie.

Rückkehrpflicht

Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer erfolgreichen Klage gegen Uber die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite.

Uber vertritt allerdings den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist. Dabei verwies man auf einen Passus der Betriebsordnung, wo es heißt: "Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen."

NEOS kämpfen für Uber

Die NEOS pochten einstweilen weiter darauf, das "antiquierte Gesetz" durch eine "zeitgemäße Lösung" zu ersetzen. Gemeinsam mit Uber-Fahrern wollen die Pinken am Freitag mit 500 gesammelten Unterschriften ihrer Forderung vor Beginn des Gemeinderatssitzung Nachdruck verleihen.

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