Zehn bzw. 16 Monate Zusatzstrafe für Kulterer und Kircher.
Im Hypo-Prozess um die Fairness Opinion am Landesgericht Klagenfurt sind Donnerstagnachmittag Ex-Hypo-Banker Josef Kircher, Tilo Berlin und Josef Kulterer Heinrich Pecina der Untreue in Millionenhöhe schuldig gesprochen worden. Kircher, Berlin und Pecina wurden darüber hinaus des Betrugs schuldig erkannt. Die Ex-Banker erhielten durchwegs Haftstrafen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig
Berlin bekam eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Kulterer wurde zu einer Zusatzstrafe von zehn Monaten verurteilt, bei Kircher sind es 16 Monate. Pecina muss eine Geldstrafe von 288.000 Euro zahlen und erhielt 22 Monate bedingt. Kircher und Berlin wurden vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann als unmittelbare Täter gewertet, Kulterer als Bestimmungs- und Pecina als Beitragstäter.
Im Verfahren seien wesentliche Dinge zutage gekommen, sagte Roßmann. Diese habe man einarbeiten müssen. Aus Sicht des Gerichts sei die Bezahlung der Fairness Opinion rechtsgrundlos. "Es ist kein Wertgutachten nach dem Übernahmegesetz für die Hypo International, sie hat nur einen Gegenwert nur für die Kärntner Landesholding", präzisierte die Richterin. Dass dadurch die Bank verkauft wurde, sei ein nächster Schritt gewesen. Auch wenn die Fairness Opinion nützlich gewesen sei und den Deal, den man sich so wünschte, ermöglicht habe, habe die Hypo selbst sie nicht gebraucht.
Kosten über Scheinrechnungen
Die Kosten für dieses Gutachten zahlte nämlich letztendlich die Hypo über Scheinrechnungen für die Projekte mit den Namen "Adam", "Floating" und "Klammer" an Pecinas Vienna Capital Partners (VCP). Das Geld an die VCP sei aus der Hypo-Vermögensverwaltung gekommen, Kircher und Berlin seien dort im Aufsichtsrat gesessen und hätten das Okay dafür gegeben, das sei klarer Befugnismissbrauch, sagte Roßmann. Die Bezahlung einer der Scheinrechnungen, die über die Hypo Leasing abgewickelt wurde, wertete der Schöffensenat als Betrug.
Zu Kircher sagte die Richterin, durch seine Unterschrift unter bestimmte Dokumente habe er das möglich gemacht, was passiert sei, nämlich: "Das Hineinschieben der Kosten in die Hypo". "Sie wurden auf den Plan gerufen, wie's ums Grobe gegangen ist." Über den Consultants- und speziell den Leasingbereich sei er gut informiert gewesen und habe also wissen müssen, dass das Projekt "Adam" nie gegeben hatte.
Berlin habe das Vorwissen vor seiner Vorstandstätigkeit, wie es zur Beauftragung gekommen sei gehabt. "Jemand Ihres Kalibers muss darüber Bescheid wissen. Das ist ein Wissen, das ich Ihnen unterstelle", erklärte die Richterin. Er hätte die VCP nach Einlangen der Rechnungen einfach fragen können "Wo ist die Leistung?". Aber er habe genau gewusst, worin die Leistung bestand, daher habe er eine Lösung gesucht, ohne dass die Berlin & Co zu Schaden komme und man das Gesicht vor der BLB wahren könne. Daher wurde der Weg über die Scheinrechnungen gewählt.
Tatsachengeständnis von Kulterer
Zu Kulterer sagte Roßmann, er habe im Grunde ein Tatsachengeständnis abgelegt. "Wir glauben Ihnen insoweit, dass Sie die Fairness Opinion in Erstgesprächen angeleiert haben und Ihnen bewusst war, dass es jemand wird zahlen müssen. Doch die Hoffnung, dass es dann umverteilt wird, war eine sehr vage." Das Gericht glaubte ihm auch, dass er mit den Abrechnungsmodalitäten über Scheinrechnungen nicht einverstanden und daran auch nicht beteiligt gewesen sei. Dafür habe es in diesem Verfahren auch keinen Anhaltspunkt gegeben. Es bleibe somit also die Aufforderung an die Vorstände, die Kosten für die Fairness Opinion zu übernehmen.
Anders als in der Anklage ist Pecina nur Beitrags-, nicht aber Bestimmungstäter. "Sie haben dazu beigetragen, dass die Rechnungen in dieser Form ausbezahlt wurden und die Kosten bei der Hypo picken blieben", erklärte Roßmann.
Stark mildernd bei der Strafbemessung wertete sie Pecinas Geständnis. Ohne seine Mitwirkung hätte der Sachverhalt nicht in dem Ausmaß aufgeklärt werden können, daher sei sein Beitrag zur Wahrheitsfindung sehr wertvoll gewesen, meinte die Richterin. Auch die hohe Schadensgutmachung in der Höhe von drei Mio. Euro sei "sehr selten" und wurde als stark mildernd gewertet. Darüber hinaus habe Pecinas Unternehmen dadurch selbst einen Schaden erlitten. Auch wenn er mit den anderen zusammengewirkt habe, sei er nur Beitragstäter.
Die Anwälte der Ex-Banker meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Pecina nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.