Bearbeitungsgebühren

OGH-Hammer: Bank-Kunden könnten bald Gebühren zurückbekommen

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Rückzahlungen für Bankkunden wegen unzulässiger Kreditgebühren möglich. 

Ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) sorgt für Aufsehen: Zahlreiche Bankkundinnen und -kunden könnten bald Anspruch auf Rückzahlungen in teils beträchtlicher Höhe haben – mitunter mehrere Hundert bis tausende Euro. Der Grund: Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten.

Was ist passiert?

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte gegen die BAWAG geklagt. Gegenstand der Klage war eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 1,5 % des Kreditbetrags, die im Rahmen von Verbraucherkrediten verrechnet wurde. Der OGH entschied nun, dass diese Praxis unzulässig ist.

"Gröbliche Benachteiligung" 

Laut dem Gerichtsurteil stellen die entsprechenden Klauseln in den Kreditverträgen eine "gröbliche Benachteiligung" der Verbraucher dar. Zwar sind Bearbeitungsgebühren nicht grundsätzlich verboten, jedoch kritisiert das Gericht vor allem die prozentuelle Berechnung: Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein höherer Kreditbetrag automatisch mehr Aufwand für die Bank verursachen solle. Das führt zur Einschätzung, dass diese Gebühren in der vorliegenden Form nicht gerechtfertigt sind.

Reaktion der BAWAG

Die BAWAG teilte in einer ersten Stellungnahme mit, dass man das Urteil zur Kenntnis nehme und derzeit die konkreten Auswirkungen prüfe. Dafür hat die Bank laut eigenen Angaben sechs Monate Zeit.

So geht es weiter 

Der VSV fordert die Rückzahlung der unrechtmäßig verrechneten Gebühren an alle betroffenen Kundinnen und Kunden. Um mögliche Verjährungen zu verhindern, plant der Verein außerdem eine Unterlassungsklage – nicht nur gegen die BAWAG, sondern auch gegen andere große Banken. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Zusammenhang 30 Jahre.

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