Ottakringer zahlt Altaktionären zusätzlich 8,60 Euro/Aktie Abfindung

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Nach der 2009 vollzogenen Fusion der Mineralwasserfirma Vöslauer in den börsenotierten Wiener Braukonzern Ottakringer wurde nun vor dem Handelsgericht Wien ein Vergleich über das Umtauschverhältnis der Aktien geschlossen. Darin verpflichtet sich die Ottakringer AG, für sämtliche Ottakringer-Aktien, die bereits vor der Verschmelzung bestanden, innerhalb von zehn Tagen eine Zuzahlung von 8,60 Euro in bar zu leisten.

Anspruchsberechtigt sind 1.316.552 Aktien, die Zuzahlungen betragen in Summe 11.322.347,20 Euro. Damit werden auch Zinsen abgegolten. Die Auszahlung der Zuzahlungen ist abzugs-, kosten- und gebührenfrei für die Aktionäre über deren jeweilige Depotbanken abzuwickeln, für die Versteuerung haben die Empfänger selbst zu sorgen.

Ottakringer übernimmt die Verfahrens- und Vertretungskosten der Antragsteller. Dem Vergleich vorausgegangen war ein Rechtsstreit bis zum Verfassungsgerichtshof. Die Verfassungsrichter kippten die Beteiligungsschwelle für Prüfanträge durch die Aktionäre.

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