Prozess gegen selbsternannte "Konsumentenschützer"

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeiterkammer (AK) bekämpfen selbsternannte "Konsumentenschützer", die als Verein "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Kapitalmarkt" (KSföK) auftreten, aber nach Ansicht des Handelsgerichts Wien als Versicherungs- und Finanzmakler tätig sind. Der VKI konnte eine einstweilige Verfügung erwirken.

Derzufolge darf sich der KSföK nicht als "Konsumentenschützer" oder "Konsumentenschutzorganisation" bezeichnen. Die AK erstritt eine erstinstanzliche, aber noch nicht rechtskräftige Verurteilung wegen des irreführenden KSföK-Auftritts. Der VKI kritisiert, dass der Verein KSföK wie eine unabhängige und gemeinnützige Konsumentenschutzorganisation auftrete und dabei von Ratsuchenden umfangreiche Daten sammle. Infolge der Beratungsgespräche werde dann versucht, diesen Personen bestehende Versicherungsverträge auszureden und sie zum Abschluss anderer Produkte zu bewegen. Dabei werde mit der moneypower Finanzservice GmbH zusammengearbeitet. Laut Handelsgericht darf dies aber nicht unter dem Mantel des unabhängigen Konsumentenschutzes betrieben werden. "Wer Finanzprodukte verkaufen will, soll das auch klar so ausloben. Es geht aber nicht an, dass man unter dem Titel 'Konsumentenschutz' versucht, Kunden zu keilen", so VKI-Chefjurist Peter Kolba.

Auch die AK prozessiert wegen unlauteren Wettbewerbs gegen den KSföK, der im Frühjahr 2009 gegründet wurde. Hintergrund ist, dass ein Konsument eine "Internetabzocke" von den selbsternannten "Konsumentenschützern" überprüfen lassen wollte, dafür aber bezahlen musste. Zudem suggeriere der Web-Auftritt, dass der KSföK durch öffentliche Stellen den Verein fördern würden. Weitere etliche Angaben des Vereins waren irreführend, was im erstinstanzlichen Urteil vom Handelsgericht bestätigt wurde.

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