Ruth Elsner will im Penthouse wohnen bleiben
Eine entsprechende schriftliche Aufforderung der Bank wies Wolfgang Schubert, der Anwalt der Familie Elsner, am Mittwoch zurück. Schubert steht auf dem Standpunkt, dass nach der Nichtigerklärung des Kaufvertrags das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Mietverhältnis wieder in Kraft ist.
Helmut Elsner - mittlerweile in erster Instanz in der BAWAG-Affäre wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung in zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt - war bis 2005 Mieter der gegenständlichen Penthouse-Wohnung. Im August 2005 zog seine Frau eine ihm eingeräumte Kaufoption und erwarb die 278 Quadratmeter große Bleibe, die u.a. mit einem Schwimmbad und einer 60 Quadratmeter-Terrasse ausgestattet ist. Weil der BAWAG-Aufsichtsrat dem Verkauf zustimmen hätte müssen, kam dieses Rechtsgeschäft nach Ansicht der Gerichte aber nicht rechtswirksam zustande.
Für Rechtsanwalt Markus Kajaba, der die BAWAG in Sachen Penthouse vertritt, wäre es vernünftig, wenn Elsners Gattin angesichts der Sachlage die Wohnung freiwillig räumt, sich nach einer anderen Unterkunft umsieht und die anhängigen Räumungsverfahren - eines soll am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen anhängig sein, ein weiteres, das auch den nach wie vor in U-Haft befindlichen Helmut Elsner mitumfasst, am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt - von sich aus beendet.
Für Elsner-Anwalt Schubert ist diese Argumentation verfehlt: "Es besteht ein Mietvertrag, der selbstverständlich wirksam ist. Ich kann keinen Grund erkennen, wodurch der Mietvertrag aufgelöst worden sein soll."
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