Korruptionsverfahren

Verfahren gegen Haselsteiner eingestellt

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Nach Geldflüssen über 15 Mio. Euro 2004 in Ungarn. OLG: Zahlungen damals legal.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein Korruptionsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Strabag SE und nunmehrigen Finanzier der neuen Parlamentspartei NEOS, Hans Peter Haselsteiner, eingestellt - auf dessen Antrag. Ermittelt wurde wegen des Verdachts, in Ungarn seien ab 2004 Amtsträger bestochen worden, um die Verstaatlichung einer ungarischen Autobahn zu verhindern, für deren Bau die Strabag schon Konzessionen und Aufträge hatte. Das OLG Wien bestätigte am Dienstag mit dieser Information einen Vorabbericht der Wochenzeitung "Falter" und einen Ö1-Beitrag.

Die Medien berichten, dass es um fragliche Gelder bis zu 15 Mio. Euro geht, die 2004 durch die Strabag in Ungarn geflossen sein sollen. Zudem hätten sich sowohl die ermittelnde Korruptionsstaatsanwaltschaft als auch das Straflandesgericht Wien gegen eine Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Beide seien für weitere Ermittlungen gewesen.

Die Einstellung der Ermittlungen erfolgte auf Antrag Haselsteiners selbst - obwohl dieser zugegeben hatte, dass die Strabag die 15 Mio. Euro an den ehemaligen LIF-Chef Alexander Zach und den Lobbyisten Zoltan Aczel gezahlt habe. Zachs Firma soll die Gelder an ungarische Entscheidungsträger verteilt haben.

Das OLG kam nun - nach fünfjährigen Ermittlungen - zum Schluss, dass Haselsteiner keine Straftat nachweisbar sei. Das Verfahren ziehe sich schon zu lange hin - Beweise seien nicht mehr festzumachen. Die Ermittler sollen bei der Verfolgung verdächtiger Geldflüsse nach Zypern stecken geblieben sein.

Zur Einstellung ist es laut OLG wegen der damaligen Rechtslage gekommen: Die Bestechung im Ausland sei damals nur strafbar gewesen, "wenn damit die Absicht verbunden war, sich einen Auftrag oder einen 'unbilligen Vorteil' zu verschaffen". "Der Versuch, sich bereits erteilte Konzessionen und Aufträge zu erhalten, war nach der Beurteilung des Oberlandesgerichts nicht strafbar", teilt dieses mit Verweis auf den Paragraf 307 im Strafgesetzbuch mit.

Außerdem könne "in Bezug auf weitere Bestechungsvorwürfe nach den bisherigen Ermittlungen nicht mehr geklärt werden, wohin und an wen bestimmte verdächtige Geldflüsse über zypriotische Firmen und Banken gegangen sind", so das OLG.

"Da somit in den bisher fünfjährigen Ermittlungen keine ausreichenden Beweise gefunden werden konnten, hat das OLG das Verfahren eingestellt", so der OLG-Mediensprecher in der Aussendung am Dienstag.

Berufungsmöglichkeit gibt es keine, auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass in Ungarn bestochen wurde, um die Verstaatlichung des Autobahnprojekts zu verhindern.

Der "Falter" zitiert einen Staatsanwalt, der die Vorgänge kritisch beäugt: "Wenn das Schule macht, können wir den Fall Grasser auch bald einstellen."

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