Verkaufsermächtigung an Grasser

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Im Folgenden die gesetzliche Ermächtigung für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser aus dem Jahr 2003, die Bundesanteile an vier Wohngesellschaften zu verkaufen bzw. an die ÖIAG oder Bundesimmobiliengesellschaft zu übertragen, im Wortlaut:

Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften

Paragraph 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Buwog - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH, der Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H., der ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach, der WBG Wohnen und Bauen Gesellschaft mbH Wien und der EBS Wohnungsgesellschaft mbH Linz bestmöglich zu veräußern oder an die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) bzw. an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zu übertragen. Der Bundesminister für Finanzen ist hinsichtlich dieser Bundesgesellschaften auch ermächtigt, bestmögliche Verwertungsmaßnahmen in Form eines Verbriefungsgeschäftes durchzuführen. Der Bundesminister für Finanzen ist weiters ermächtigt, die Forderungen aus den diesen Gesellschaften gewährten Bundesdarlehen bestmöglich zu veräußern.

Paragraph 2. Die im Zusammenhang mit der Verwertung der im Paragraph 1 genannten Gesellschaften stehenden Vorgänge sind von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.

Paragraph 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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