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Warum es dieses Jahr mehr Weihnachtsgeld gibt

In Österreich erhalten ArbeitnehmerInnen mit der nächsten Lohnabrechnung nicht nur ihr reguläres Gehalt, sondern auch das traditionelle Weihnachtsgeld – das sogenannte 14. Monatsgehalt. 

Durch neue Freigrenzen für Sonderzahlungen wird das Weihnachtsgeld für viele in diesem Jahr höher ausfallen. Der Grund: Eine Änderung der Besteuerung, die auch Auswirkungen auf den Steuersatz hat.

Für viele ArbeitnehmerInnen ist das Weihnachtsgeld nicht nur eine willkommene finanzielle Unterstützung, sondern aufgrund der hohen Teuerung und Preise in diesem Jahr besonders wichtig. 2025 fällt das Weihnachtsgeld voraussichtlich für viele höher aus – und das vor allem wegen neuer Steuerfreigrenzen und der Abschaffung der kalten Progression.

Entspricht dem 14. Monatsgehalt 

Das Weihnachtsgeld wird in Österreich normalerweise im November ausgezahlt und entspricht dem 14. Monatsgehalt. Traditionell wird diese Sonderzahlung zusammen mit dem regulären Gehalt oder Lohn überwiesen. Doch ab 2025 profitieren viele ArbeitnehmerInnen von einer neuen Besteuerung: Die Freigrenze für Sonderzahlungen wurde auf 2.570 Euro angehoben, was bedeutet, dass Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen unterhalb dieser Grenze nun steuerfrei bleiben. Im Vergleich zu 2023, als die Grenze noch bei 2.100 Euro lag, stellt diese Erhöhung eine spürbare Entlastung für viele ArbeitnehmerInnen dar.

Berechnung der Lohnsteuer 

Die Berechnung des Weihnachtsgeldes erfolgt jedoch nach einer anderen Formel als das normale Monatsgehalt. Auch bei der Berechnung der Lohnsteuer gibt es Unterschiede: Beim Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld fällt der Sozialversicherungsbeitrag um 1 Prozent geringer aus als beim normalen Monatsgehalt. Außerdem wird die Lohnsteuer auf Sonderzahlungen anhand des sogenannten Jahressechstels berechnet. Übersteigen die Sonderzahlungen den Steuerfreibetrag von 620 Euro, greift die Lohnsteuer – sie wird in drei Stufen von sechs bis 35,75 Prozent erhoben.

Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen 

Für das Jahr 2025 wurde bereits eine Erhöhung der Freigrenze auf 2.570 Euro beschlossen, wodurch Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen, die diese Grenze nicht überschreiten, weiterhin steuerfrei bleiben. Sollte das Jahressechstel jedoch über dieser Freigrenze liegen, müssen ArbeitnehmerInnen sechs Prozent Steuern auf den Betrag zahlen, der über die Freigrenze von 620 Euro hinausgeht. Maximal 30 Prozent Steuern werden für die Bemessungsgrundlage oberhalb von 2.330 Euro fällig – zuvor lag diese Grenze bei 2.000 Euro.

Doch nicht nur die Steuerfreigrenzen tragen dazu bei, dass das Weihnachtsgeld 2025 für viele höher ausfällt: Auch aufgrund hoher Gehaltsabschlüsse im Vorjahr erhalten viele ArbeitnehmerInnen mehr Gehalt und damit auch mehr Weihnachtsgeld. Hinzu kommt, dass die Inflationsrate in den letzten Jahren zu einer Lohnerhöhung für viele ArbeitnehmerInnen geführt hat, was sich ebenfalls positiv auf die Höhe des Weihnachtsgeldes auswirkt.

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