Das bringt 2010

Was der Gesetzgeber für 2010 vorgesehen hat

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Kindergeld wird flexibler, Einlagensicherung fällt, 1,5 % höhere Pensionen, neue E-Cards, Ökologisierung im Verkehr, Mindestsicherung.

Einlagensicherung fällt auf 100.000 Euro

Die gesetzliche Einlagensicherung für private Sparguthaben wird in Österreich mit Jahresbeginn 2010 auf 100.000 Euro pro Sparer und Bank zurückfallen. Im Herbst 2008, am Höhepunkt der Finanzkrise, hatte die Regierung zur Beruhigung der Sparer in einem Schnellschuss für Spareinlagen eine unlimitierte Garantie abgegeben, die zeitlich vorerst bis Ende 2009 begrenzt war. Diese Garantie wurde nicht verlängert.

Gleichzeitig wird ab kommenden Jahr die Garantiesumme für KMU und Großunternehmen auf 50.000 Euro angehoben. Zuvor lag die Garantiegrenze - wie auch für Sparer - bei 20.000 Euro. Firmen zahlen im Fall des Falles aber zehn Prozent Selbstbehalt.

Österreich führt die 100.000-Euro-Grenze ein Jahr früher ein als von der EU gefordert. EU-weit muss diese Garantie für private Sparer bis Ende 2010 eingeführt werden.

Sparer sollen in Zukunft im Falle einer Bankpleite ihr Geld auch schneller zurückbekommen als bisher vorgesehen: Die Auszahlungsfrist wurde bereits ab dem 30. Juni von drei Monaten auf 20 Arbeitstage verkürzt. Diese Frist läuft ab dem Tag, an dem eine Bank von den Behörden für zahlungsunfähig befunden wird. Um dies offiziell festzustellen, sollen die Behörden künftig nur noch fünf Arbeitstage Zeit haben.

Das Kindergeld wird flexibler: Eltern können künftig aus 5 Varianten wählen, wobei es neben 4 Pauschalvarianten nun die Möglichkeit eines einkommensabhängigen Kindergelds gibt. Spätestens ab Herbst müssen zudem alle Fünfjährige verpflichtend einen Kindergarten besuchen.

Neuerungen für Familien bringt auch eine Novelle zum Familienrecht: Ehepaare haben künftig mehr Spielraum für Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung im Scheidungsfall - so kann etwa vorab ausgemacht werden, ob die Wohnung nach einer Trennung aufgeteilt wird oder nicht. Prinzipiell kann eine derartige Vereinbarung nicht angetastet werden, das Gericht kann dem Partner aber unter gewissen Umständen ein Wohnrecht einräumen.
Für die Aufteilung von Ersparnissen ist wie bisher ein Notariatsakt nötig, für das sonstige Gebrauchsvermögen genügt nunmehr eine schriftliche Vereinbarung - beide Verträge können gegebenenfalls aber vom Gericht aufgehoben werden.

Im Fall einer Trennung wird 2010 auch der staatliche Unterhaltsvorschuss beschleunigt: Zahlt der Partner nicht, obwohl man Anspruch auf Unterhalt hat, springt der Staat schon nach Einbringen eines gerichtlichen Exekutionsantrags in die Bresche. Bevor die Scheidung gerichtlich vollzogen wird, muss der Richter zukünftig vor den Folgen mangelnder Rechtsberatung warnen und nachfragen, ob eine Beratung in Anspruch genommen wurde. Falls nicht, wird das Verfahren vertagt, um noch Zeit für eine Beratung zu geben.

Die Novelle betrifft auch Patchworkfamilien - verheiratete Stiefeltern müssen ihre Partner bei der Obsorge für minderjährige Kinder unterstützen, allerdings nur bei "Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens". Das beinhaltet beispielsweise das Unterschreiben des Mitteilungsheftes für die Schule, nicht aber die Einwilligung in medizinische Behandlungen. Vor Adoptionen sind die Gerichte in Zukunft verpflichtet, Strafregisterauskünfte über die Adoptiveltern und gegebenenfalls auch über deren familiäres Umfeld einzuholen.

1,5 % Pensionserhöhung

Pensionen bis zu einem Wert von 2.466 Euro monatlich werden 2010 um 1,5 % angehoben. Darüber gibt es einen Fixbetrag von 36,99 Euro monatlich. Für niedrige Pensionen bis 1.300 Euro wird es außerdem eine Einmalzahlung geben, wovon 1,43 Mio. Bezieher profitieren. Im Zuge der Anpassung wird auch der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende um rund 11,60 Euro, jener für Ehepaare um rund 17,4 Euro erhöht.

Die zusätzliche Einmalzahlung für kleine Pensionen beläuft sich auf 4,2 % des Gesamtpensionseinkommens, wenn das Gesamteinkommen einer Person maximal 1.200 Euro beträgt. Danach schrumpft dieser Betrag bis auf 0 %. Ab 1.300 Euro Pension gibt es keinen zusätzliche Einmalzahlung mehr.

Ein Riegel vorgeschoben wird einem mutmaßlichem Betrug beim Bezug der Ausgleichszulage. Konkret geht es um Personen, die diese Zulage konsumieren, obwohl sie nicht in Österreich ansässig sind, was aber Voraussetzung für den Bezug ist. Bestehen begründete Zweifel, müssen diese Personen ab 1. Jänner im Rahmen eines besonderen Verwaltungsverfahrens ihren Aufenthalt selbst beweisen. Die Versicherungsträger überweisen die Ausgleichszulage dann auch nicht mehr automatisch sondern zahlen bar auf die Hand aus. Schließlich holen die Träger künftig die für die Gewährung der Leistung erforderlichen Angaben jährlich und nicht wie bisher alle drei Jahre ein. Davon betroffen sind aber laut Sozialministerium derzeit nur 378 deutsche Pensionisten, 22 rumänische Fälle und zehn bulgarische.

Wichtige Werte in der Pensionsversicherung ab 1. Jänner 2008:

Ausgleichzulagenrichtsätze:
- für Alleinstehende: 783,99 € (bisher 772,4 €)
- für Ehepaare: 1.175,45 Euro (bisher 1.158,08 €)
- Erhöhung pro Kind: 82,16 € (bisher 80,95 €)

Waisenpension bis zum 24. Lebensjahr:
- Halbwaisen: 288,36 € (bisher 284,1 €)
- Vollwaisen: 432,97 € (bisher 426,57 €)

Waisenpension ab zum 24. Lebensjahr:
- Halbwaisen: 512,41 € (bisher 504,84 €)
- Vollwaisen: 783,99 € (bisher 772,40 €)

Höchstbeitragsgrundlage:
ASVG: 4.110 € (bisher 4.020 €)
BSVG, GSVG: 4.795 € (bisher 4.690 €)

Die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung beträgt 893,75 € (bisher 865,09 €).
Die Höchstbemessungsgrundlage auf Basis der "besten 22 Jahre" beträgt 3.533,09 €.

Neue E-Cards

Die Mehrheit der Österreicher wird 2010 eine neue E-Card bekommen - mit einer Neuerung: In deutlich spürbarer Blindenschrift werden die Buchstaben "SV" auf der Oberfläche zu fühlen sein. Die bereits im November abgebuchte Gebühr für die E-Card bleibt mit 10 € unverändert, ansonsten wir die Gesundheit allerdings mit 1. Jänner wieder teurer, wenn auch nur geringfügig.

Im Laufe des nächsten Jahres werden etwa vier Mio. E-Cards ausgetauscht, weil die Gültigkeit der europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite abläuft. Das betrifft alle Menschen, die bei der Ausgabe der ersten Karte vor fünf Jahren unselbstständig erwerbstätig waren und seither keine neue Karte bekommen haben. Jene Personen, deren europäische Krankenversicherungskarte über das Jahr 2010 hinaus gültig ist, erhalten keine neue Karte. Das betrifft u.a. auch Pensionisten. Sehbehinderte werden die neue Karte nicht automatisch zugeschickt bekommen, wenn die alte noch nicht abgelaufen ist. Sie müssen diese beim Hauptverband anfordern.

Die Versicherten erhalten ihre neue E-Card spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der europäischen Krankenversicherungskarte. Zusätzlich zur Blindenschrift ist die Karte auch für den Einsatz der aktuellsten Verschlüsselungstechnologien für die Bürgerkarte geeignet. Damit sind künftig auch Mailsignatur und Verschlüsselung möglich. Die E-Card ist damit auch schon für das elektronische Rezept und die geplante elektronische Gesundheitsakte vorbereitet.

In Spitälern wird die Verwendung der E-Card 2010 verpflichtend. Derzeit wird sie zwar grundsätzlich schon überall angenommen, allerdings funktioniert sie bis jetzt nur in etwa 150 Krankenanstalten online. Außerdem kann im Zweifelsfall die Identität von Patienten überprüft werden, um Missbrauch der E-Card zu verhindern. Beim niedergelassenen Arzt soll die Ausweispflicht zur E-Card im Laufe des Jahres folgen, dazu sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

Alten Ärzten werden die Patienten künftig nicht mehr so häufig begegnen. Mediziner werden ab nächstem Jahr nur noch bis zum 70. Lebensjahr einen Kassenvertrag bekommen. Im Falle der Nicht-Nachbesetzung und somit der Streichung einer Planstelle wird es eine Investitionsablöse für den betreffenden Arzt geben.

Etwas teurer wird auch wieder das Kranksein. Die Rezeptgebühr wird um 10 Cent auf 5 Euro erhöht. Für die Befreiung von der Rezeptgebühr dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 783,99 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.175,45 Euro monatlich haben. Diese Beträge erhöhen sich pro Kind um 82,16 Euro. Chronisch Kranke dürfen als Alleinstehende 901,59 Euro und als Ehepaare 1.351,77 Euro an Nettoeinkünften nicht überschreiten, um von der Rezeptgebühr befreit zu sein.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen zusätzlich Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro auf 4.110 Euro erhöht wird. Teurer werden auch Heilbehelfe und Kuren. Der Kostenanteil bei Heilbehelfen steigt von 26,80 Euro auf 27,40, für Brillen müssen künftig 82,20 statt bisher 80,40 Euro selbst bezahlt werden. Für einen Kuraufenthalt bzw. Rehabilitation müssen ab 1. Jänner 7,17 Euro statt bisher 7 Euro pro Tag dazugezahlt werden.

"Stinkende" Lkw und Pkw werden teurer

2010 wird Umweltschutz im Verkehr belohnt. Die Lkw-Maut in Österreich richtet sich ab 1. Jänner nicht mehr nach der Anzahl der Fahrzeugachsen, sondern nach dem Schadstoffausstoß. Bei neu angekauften Pkw beginnt die Malusgrenze bereits bei einem CO2-Ausstoß von 160 g/km. Bisher gab es erst ab 180 g/km Mehrzahlungen.

Die Preise für die Autobahnvignette wurden um die Inflationsrate angehoben. Die - diesmal fliederfarbene - Jahresvignette für einen Pkw kostet nun 76,2 Euro und ist damit um 3,6 Euro teurer als zuletzt das lindgrüne Mautpickerl. Für eine Zwei-Monats-Vignette sind 22,9 Euro zu zahlen, für die Zehn-Tages-Vignette 7,9 Euro. Motorradfahrer bekommen ihre Jahresvignette um 30,4 Euro und eine Zwei-Monats-Vignette um 11,5 Euro. Eine Zehn-Tages-Vignette kostet 4,5 Euro.

Für die Frächter bedeutet das neue Jahr: Ein Vierachser - sprich die Masse der Lkw, die auf der Autobahn unterwegs sind - zahlt zwischen 28,82 und 36,54 Cent pro Kilometer. Bei Dreiachsern liegt die Maut zwischen 19,88 und 24,36 Cent, bei Zweiachsern zwischen 14,2 und 17,4 Cent je Kilometer. Die niedrigste Wert gilt für Lkw der Schadstoffklasse Euro 6, der höchste Wert für Alt-Lkw der Klassen 0-3.

Nach Berechnungen des Ministeriums kann ein Frächter innerhalb eines Jahres für den Betrieb eines einzigen durchschnittlichen Lkw im Fernverkehr in Österreich 5.500 Euro an Mautgebühr sparen, wenn er von einem Euro 3 auf einen Euro 5 Lkw umsteigt. Der Haken dabei: Wegen der Wirtschaftskrise stehen viele Lastautos still, der Gebrauchtwagenmarkt ist in Folge eingebrochen. Für die Frächter ist es daher nach Eigenangaben kaum möglich, auf neue Lkw umzusteigen.

Mindestsicherung für rund 270.000 Betroffene

Mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung soll per 1. September 2010 ein bundesweit einheitliches System zur Armutsbekämpfung eingeführt werden. Die Sozialhilfe der Länder wird damit verbessert, indem sie auf ein Mindestniveau in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes vereinheitlicht wird.

Die Bezugshöhe der Mindestsicherung soll basierend auf der Mindestpension 744 € netto für Einzelpersonen und 1.108 Euro netto monatlich für Paare betragen. Kinder erhalten mindestens 134 €, ausbezahlt wird 12 Mal im Jahr. Generell ist für die Länder alles, was über die Mindestsicherung hinaus geht, etwa ein höherer Kinderzuschlag, möglich. Die Neuregelung soll auch ein "Verschlechterungsverbot" enthalten. Das bedeutet, dass Betroffene nicht weniger erhalten dürfen als derzeit durch die Sozialhilfe.

Die Mindestsicherung setzt sich aus dem Grundbetrag und der Wohnkostenbeihilfe zusammen. Sollten in einem Bundesland höhere Wohnkosten anfallen, wird dieser höhere Betrag vom Land bezahlt. Die 13. und 14. Auszahlung betrifft Heizkosten sowie Bekleidung. Diese sachbezogene Auszahlung wird wie bereits bisher von den Ländern übernommen.

Anders als bisher ist künftig nicht mehr das Sozialamt, sondern das AMS Anlaufstelle für diese finanzielle Unterstützung. Die Empfänger verfügen über eine E-Card und durch die Neuregelung wird die Arztrechnung nicht mehr direkt vom Land, sondern von der Kasse bezahlt.

Wirtschaftskrise bremst Gehaltserhöhungen

Die weiter andauernde Wirtschaftskrise lässt für kommendes Jahr keine allzu großen Sprünge bei den Gehältern zu. Die meisten Erhöhungen drehen sich um die für kommendes Jahr prognostizierte Inflationsrate von 1,5 %. Die rund 170.000 Beschäftigen der heimischen Metallindustrie - ein Paradebeispiel für Kollektivvertragserhöhungen - bekommen mit 1. November etwa eine Erhöhung der Ist-Löhne um 1,45 %, die KV-Löhne steigen um 1,5 %. Die Beamten haben sich maximal 1,2 % Plus ausverhandelt.

Die Staatsdiener bekommen 0,9 Prozent sowie zusätzlich vier Euro monatlich für jeden. Maximal beträgt das Gehaltsplus damit 1,2 Prozent. Handelsangestellte erhalten im kommenden Jahr 1,5 Prozent mehr Gehalt, jedoch mindestens 22 Euro pro Monat. Bei der Post werden die Gehälter um 1,65 Prozent, mindestens aber um 25 Euro steigen.

Pensionen bis zu einem Wert von 2.466 € monatlich werden im Jahr 2010 um 1,5 % angehoben. Darüber gibt es einen Fixbetrag von 36,99 € monatlich. Für niedrige Pensionen bis 1.300 Euro gibt es außerdem eine Einmalzahlung.

Neue Absetzposten für Familie, Spenden und Kirchen

Das neue Jahr bringt auch neue Absetzposten für den Lohnsteuerausgleich: Rückwirkend für das Jahr 2009 können nun die mit der Steuerreform eingeführten Kinderfreibeträge sowie die Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Ebenfalls begünstigt werden Spenden für "mildtätige" Vereine und Katastrophenhilfe (also etwa Caritas oder Rotes Kreuz), nicht jedoch für Umwelt- und Tierschutzorganisationen. Die Anrechenbarkeit des Kirchenbeitrags wird gleich verdoppelt.

Angemeldet werden können die Absetzposten beim Steuerausgleich. Hier können für 2009 Spenden in Höhe von bis zu 10 % des Einkommens steuermindernd angerechnet werden. Die exakte Höhe des Steuerbonus ist dann abhängig vom jeweils zu bezahlenden Steuersatz (also de facto von der Höhe des Einkommens). Für eine 100-Euro-Spende beträgt der Steuerbonus dann zwischen 36,5 und 50 €.

Ebenfalls absetzbar sind beim Steuerausgleich für 2009 Ausgaben für Kinderbetreuung bis zu einem Maximalbetrag von 2.300 Euro. Voraussetzungen: Das Kind muss jünger als 10 Jahre sein und professionell betreut werden. Letzteres bedeutet also etwa einen Kindergarten oder eine entsprechend geschulte Tagesmutter. Die Kriterien dafür sind allerdings recht locker: Abgesetzt werden können nämlich auch Zahlungen an die Großeltern, wenn sie eine achtstündige Ausbildung nachweisen können und nicht im selben Haushalt leben. Der Steuerbonus beträgt dann - wieder abhängig vom Einkommen - zwischen 1.150 und 840 €.

Außerdem gibt es einen Kinderfreibetrag von 220 Euro bzw. von 132 €, wenn ihn beide Elternteile geltend machen. Bei getrenntlebenden Eltern können die 132 € laut Arbeiterkammer ebenfalls beide Elternteile beanspruchen - also etwa auch ein Scheidungsvater, der Unterhaltszahlungen leistet.

Erhöht wurde im Rahmen der Steuerreform auch die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags: Bisher konnten 100 Euro jährlich geltend gemacht werden, künftig sind es 200 €. Davon werden wohl die meisten Beitragszahler erfasst, denn der durchschnittliche Kirchenbeitrag machte bei den Katholiken 2008 104 € jährlich aus.

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