Die Regierung hat sich auf einen Zuschuss zum Kindergeld geeinigt, womit das neue Modell mit der einkommensabhängigen Variante 2010 in Kraft treten kann. Die Details.
Den nun paktierte Zuschuss zum Kindergeld (180 Euro/Monat für 1 Jahr) muss man nicht mehr zurückzuzahlen. Die Voraussetzung, um diese Beihilfe zu bekommen, ist ein persönliches Einkommen von nicht mehr als 357,74 Euro, wobei der Partner maximal 16.200 Euro pro Jahr verdienen darf.
An den wesentlichsten Punkten der Reform hat sich nichts mehr geändert. Neben den schon bekannten Varianten 30+6, 20+4 und 15+3 kommt noch eine Variante mit 12 Monaten Kindergeldbezug (plus 2 für den anderen Partner) dazu, bei der 1.000 Euro ausgeschüttet werden. Zusätzlich wird es ein einkommensabhängiges Kindergeld geben, wo 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausgeschüttet werden, mindestens 1.000 und maximal 2.000 Euro.
Von letzterer Variante erhofft sich die Koalition, dass die Väterkarenz durch die höhere Leistung ansteigt. So soll mittelfristig beim einkommensabhängigen Kindergeld eine Väterbeteiligung von 20 Prozent erreicht werden. Bei der derzeit kürzesten Variante liegt der Väter-Anteil aktuell bei 10 Prozent.
Besserstellung für Alleinerzieher
Alleinerzieher können in allen Bezugsvarianten die Leistung so lang wie ein Paar gesamt beziehen, sofern sie sozial schwach sind. Das ist etwa der Fall, wenn der Partner verstirbt, im Gefängnis sitzt oder wenn ein Einkommen von unter 1.200 Euro vorliegt und ein Unterhaltsverfahren läuft.
Die Reform des Kindergeldes soll kostenneutral sein. Zwar wird das einkommensabhängige Modell teurer, dafür will man unter anderem beim Zuschuss sparen. Dieser war in seiner vormaligen Form als Darlehen nicht nur 1 Jahr, sondern den gesamten Kindergeld-Bezug lang ausgeschüttet worden. Zudem wurde die Verdienstgrenze in etwa halbiert, wodurch der Bezieherinnenkreis von 35.000 auf etwa 13.000 sinken wird. Keine Möglichkeit, diese Beihilfe zu beantragen, gibt es bei der einkommensabhängigen Kindergeld-Variante.
VARIANTEN: Die drei bekannten Varianten bleiben bestehen. Dazu
kommen zwei neue.
1. 30 + 6 Monate (zweiter Partner) 436 Euro/Monat
2.
20 + 4 Monate 624 Euro/Monat
3. 15 + 3 Monate 800 Euro/Monat
4.
(neu) 12 + 2 Monate 1.000 Euro/Monat (für Personen mit Einkommen von unter
1.000 Euro oder gar keinem Einkommen)
5. (neu) Einkommensabhängiges
Kindergeld mit 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens 12 + 2 Monate -
mindestens 1.000, maximal 2.000 Euro/Monat. An sich beginnt das
einkommensabhängige Kindergeld erst 2010, sollte das Kind aber schon im
November oder Dezember dieses Jahres geboren werden, kann trotzdem ein
Antrag gestellt werden.
ALLEINERZIEHENDE: Alleinerziehende können das Kindergeld genauso lang beziehen wie Paare, wenn sie in einer sozialen Notlage sind. Das ist etwa der Fall, wenn das Monatseinkommen unter 1.200 Euro liegt und ein Unterhaltsverfahren gegen den Partner läuft. Weiters ist eine Verlängerung des Bezuges etwa dann möglich, wenn der zweite Elternteil im Gefängnis sitzt oder schwer erkrankt ist.
ZUVERDIENSTGRENZE: Die Zuverdienstgrenze bleibt an sich bei 16.200 Euro pro Jahr. Wenn es für den Betroffenen günstiger ist, kann er künftig auch 60 Prozent des letzten Einkommens dazuverdienen.
BEIHILFE: Die Beihilfe ersetzt den bisherigen Zuschuss, der als Darlehen gestaltet war und über die gesamte Zeit des Kindergeldbezuges gewährt wurde, allerdings zurückzuzahlen war. Gleich bleibt die Summe von 180 Euro pro Monat, dafür wird diese nur für ein Jahr ausbezahlt. Voraussetzung für den Bezug der Beihilfe ist, dass das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (357,74 Euro) nicht übersteigt und der Partner nicht mehr als 16.200 Euro/Jahr verdient.
MEHRLINGE: Bei Mehrlingsgeburten gibt es künftig bei jeder der Varianten einen 50-Prozent-Zuschlag. Bisher gab es einen Fixbetrag von 218 Euro zusätzlich. Keinen Mehrlingszuschlag gibt es in der einkommensabhängigen Variante.
Weniger Geld gibt es künftig allerdings, wenn Frauen während des Kinderbetreuungsgeldbezugs neuerlich schwanger werden. Derzeit erhalten sie das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind bis zur Geburt des nächsten Kindes weiter und zusätzlich ein Wochengeld von 180 Prozent des Kinderbetreuungsgeldes. Nun ist geplant, dass mit Beginn des neuerlichen Wochengeldes das Kinderbetreuungsgeld für das erste Kind ruht.