Der unter Korruptionsverdacht stehende Ex-Siemens-Chef in Griechenland wird zunächst nicht von Deutschland ausgeliefert. Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVG) teilte in Karlsruhe mit, der Deutsch-Grieche Michael Christoforakos habe mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg.
Der Manager, der wegen des Verdachts auf Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Geldwäsche in Deutschland festgenommen wurde, sieht sein Grundrecht auf Schutz vor Auslieferung verletzt. Aus seiner Sicht sind die Taten zudem bereits verjährt.
Das Oberlandesgericht (OLG München hatte zuvor entschieden, dass keine Gründe gegen die Überstellung nach Griechenland sprächen. "Die Entscheidungen begründen einen Verfassungsverstoß und werden aufgehoben", hieß es nun in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
"Damit ist über die Auslieferung nicht endgültig entschieden." Die zuständigen Stellen seien zu einer neuen Entscheidung aufgerufen. Sie waren am Freitag nicht für eine Stellungnahme erreichbar.