EU-Umweltrat für spätere Emissionsgrenzwerte

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Der EU-Umweltrat hat sich mehrheitlich in Luxemburg dafür ausgesprochen, die Festschreibung von Grenzwerten für Industrieemissionen bei Großfeuerungsanlagen um ein Jahr von 2019 auf 2020 zu verschieben. Neben Österreich waren nur Deutschland, Frankreich und Irland gegen diesen Kompromiss. Noch gibt es aber keine endgültige Entscheidung, da noch das EU-Parlament in zweiter Lesung darüber berät.

Umweltminister Niki Berlakovich (V) hatte den Vorschlag der tschechischen Ratspräsidentschaft, die Grenzwerte 2019 einzuführen, gerade noch begrüßt. Man müsse etappenweise die bestehenden Großfeuerungsanlagen an "ambitionierte Grenzwerte heranführen", er sei aber für den Start 2019. Daran müsse festgehalten werden, weitere Zugeständnisse könne es vor allem im Hinblick auf die Luftqualität nicht geben.

Ähnlich hatte sich der deutsche Umweltstaatssekretär Michael Müller geäußert. Er verstehe die anderen Länder nicht, die für eine Aufweichung seien. "Wir reden alle von 'new green deal', und wenn es darauf ankommt, machen wir das Gegenteil. Das kann doch nicht sein", ärgert er sich. Berlakovich hatte auch Kritik an Ausnahmeregelungen für einige Staaten geübt. Die Abweichung von den besten verfügbaren Techniken sei ein "Wermutstropfen" und "problematisch".

Einige Staaten wie Polen, Großbritannien, Italien, Bulgarien, Rumänien oder die Slowakei wollten sogar eine Übergangsfrist bis 2023 haben. Allerdings wurde dabei auf Wettbewerbsnachteile für jene Länder hingewiesen, die die Umweltgrenzwerte schon früher erfüllen und dafür ihre Anlagen teuer saniert hätten.

Insgesamt gibt es in der EU rund 52.000 Industrieanlagen, die von der Richtlinie betroffen sind. Keine Änderung gab es beim Ziel, den Entschwefelungsgrad mit 96 Prozent festzulegen. Auch hier wollten einige Länder nur 94 Prozent haben, was de facto dazu geführt hätte, dass die Emissionen aus diesen Anlagen um 50 Prozent höher würden.

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