Mietservice

Rückschlag für Uber in Österreich

Teilen

Fahrdienstvermittler darf nicht wie ein Taxi überall in der Stadt Kunden aufsammeln.

Uber ist ein Mietwagenunternehmen, die Uber-Fahrer dürfen daher nicht wie ein Taxi an beliebigen Orten Leute aufsammeln, sondern diese nur ab der eigenen Zentrale transportieren. Dieses Urteil des Handelsgerichts Wien vom Juni wurde vom Oberlandesgericht Wien bestätigt, schreibt der "Standard".
 
Derzeit sammeln Uber-Fahrer ihre Kunden je nach Bestellung in der App wie ein Taxi irgendwo in der Stadt auf, zugleich aber verrechnen sie wie ein Mietwagen unterschiedliche Preise je nach Tageszeit und Strecke. Taxis sind hingegen an fixe Tarife gebunden. Das OLG urteilte nun wie schon das Handelsgericht, dass Uber mit der Aufnahme von Kunden an beliebigen Stellen statt nur an ihrer Betriebsstätte gegen die Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenbetriebsordnung verstoße, schreibt die Zeitung.
 
Zudem bestätigte das OLG auch sehr hohe Strafen für weitere Fehlverhalten. Sollte ein Verstoß gegen die Entscheidung geahndet werden, droht eine Strafe von 64.000 Euro, so das Blatt. Eine ordentliche Revision gegen den Beschluss wurde vom OLG nicht zugelassen, da keine Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung zu beantworten seien.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten