Das Übergangsabkommen für einen Datenaustausch von Bankinformationen (SWIFT) zum Ziel der Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und den USA wackelt. Österreich brachte ebenso wie Deutschland, Frankreich und Finnland datenschutzrechtliche Bedenken ins Spiel.
Deutschland ist außerdem dafür, dass nicht wie ursprünglich geplant beim Rat der EU-Justiz- und Innenminister am 30. November - einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags - das Abkommen unterzeichnet werden soll. Der Sprecher von Österreichs Innenministerin Fekter, Gregor Schütze, erklärte, bei der Sitzung in Brüssel auf Ebene der EU-Botschafter am 12.11. sei weiterhin keine Einigung erzielt worden.
"Wir haben noch immer klar unsere Vorbehalte im Datenschutzrechtlichen Bereich". Der schwedische Ratsvorsitz habe die weitere Vorgangsweise offen gelassen. Die EU-Staaten würden nun in bilateralen Gesprächen mit dem Ratsvorsitz verhandeln. Die nächste Sitzung auf Botschafterebene für diesen Bereich findet zwar kommenden Mittwoch statt, doch ist bisher nicht klar, ob SWIFT dabei auf der Tagesordnung steht.
Bedenken aus Deutschland
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ebenfalls erhebliche Bedenken gegen das geplante EU-Abkommen über den Austausch von Bankdaten mit den USA geäußert. Die Berliner Regierung stehe dem SWIFT-Abkommen - wonach US-Terrorfahndern dauerhaft Zugriff auf Daten europäischer Bankkunden gesichert werden sollen - "sehr distanziert" gegenüber. "Ich halte es für ganz unglücklich, dieses Abkommen in der EU einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages noch schnell nach den alten Regeln durchzupeitschen", sagte die Ministerin.
"Das würde das EU-Parlament brüskieren." Nur einen Tag später, am 1.12., erhalte das EU-Parlament dagegen ein Mitentscheidungsrecht. Außerdem bemängelte sie die "fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten". Im deutschen Datenschutzzentrum hieß es, es bestehe keine Kontrolle darüber, was die US-Behörden mit den Daten machten. So gebe es die begründete Befürchtung, die USA nutzten die daten für Wirtschaftsspionage zugunsten eigener Untenehmen.
Weitere Verhandlungen
Die EU-Kommission hatte zuletzt betont, dass die Verhandlungen weiter gingen und die Verantwortung bei der schwedischen Ratspräsidentschaft liege. Außerdem gehe es vorerst nur um ein für maximal ein Jahr befristetes Übergangsabkommen, wenn die bisherige Regelung Ende des Jahres auslaufe. Ein definitives Abkommen werde auf jeden Fall unter dem Lissabon-Vertrag beschlossen. Es sollte aber dazwischen keine "Sicherheitslücke" geben.
Bisher greifen US-Ermittler auf Bankdaten aus einem Rechenzentrum des belgischen Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zu, der für die Abwicklung internationaler Überweisungen zuständig ist. Ab Ende dieses Jahres will SWIFT innereuropäische Finanztransaktionen aber nur noch über Rechenzentren in Europa abwickeln.
Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf wären neben SWIFT künftig auch andere Finanzdienstleister gezwungen, Daten bereitzustellen, sofern die jeweilige Regierung die US-Anfrage für berechtigt hält. Neben Kontonummer und Namen von Sender und Empfänger der Überweisung könnten dem Entwurf zufolge auch die Adressen "und andere persönliche Daten" übermittelt werden.