Sammelklage

Wollen Schadensersatz: 400 österreichische Hoteliers klagen gegen Booking

Tausende Hoteliers aus 26 Ländern klagen Booking.com – wegen überhöhter Gebühren und Bestpreisklauseln. Auch 400 österreichische Betriebe beteiligen sich an der Sammelklage. 

Die Kritik ist massiv, der Schulterschluss international: Tausende Hotelbetriebe aus ganz Europa haben eine Sammelklage gegen das Buchungsportal Booking.com eingebracht. Auch 400 österreichische Hoteliers beteiligen sich an der Klage – sie werfen der Plattform überhöhte Gebühren und wettbewerbswidrige Praktiken vor.

 

„Booking hat diese Marktmacht ausgenutzt und von den Hotels extrem hohe Aufschläge kassiert“, sagte Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), im Ö1-Frühjournal.

Gebühren zwischen 12 und 20 Prozent

Konkret geht es um die Höhe der Kommissionen: Laut Klageschrift verlangt Booking.com je nach Vertrag zwischen 12 und 20 Prozent pro Buchung. Viele Hotels hätten sich dem nur gebeugt, weil man an der Plattform kaum vorbeikomme.

„Darin haben zahlreiche Gerichte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erkannt“, so Veit. Den Klägern stehe daher Schadensersatz zu.

Die Stiftung „Hotel Claims Alliance“ koordiniert die Sammelklage, die von einem internationalen Team aus Juristen und Wettbewerbsökonomen begleitet wird. Die Teilnahme ist dank Prozessfinanzierung kostenlos – die Frist zur Anmeldung wurde bis 29. August verlängert.

Streit um Bestpreisklauseln

Im Fokus steht auch eine lang kritisierte Geschäftspraxis: die sogenannte Bestpreisklausel (auch "Rate Parity"). Sie verpflichtet Hotels, auf der eigenen Website keine günstigeren Preise oder besseren Konditionen anzubieten als bei Booking.com. Das erschwert Direktbuchungen und stärkt die Marktmacht des Portals.

Einige EU-Länder haben diese Klauseln inzwischen verboten – Österreich zählt jedoch nicht dazu.

Booking.com zeigt sich unbeeindruckt

Trotz der wachsenden Kritik gibt sich die Plattform gelassen. Booking.com bestreitet einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und sieht keine Grundlage für Schadenersatzforderungen.

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