Coronavirus

Regeln für Friseure und körpernahe Dienstleister stehen noch nicht fest

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Stufenweise fällt die 2G-Regel in Handel und Gastro – für Friseure und körpernahe Dienstleister gibt es noch keinen konkreten Plan

Am Samstagvormittag verkündete die Regierung die neuen Öffnungsschritte. Konkret geplant ist, dass mit Beginn der ersten Semesterferien-Woche, also 5. Februar, die Sperrstunde von 22 Uhr auf Mitternacht verschoben wird. Dazu kommt, dass ab diesem Zeitpunkt bei "Veranstaltungen" ohne zugewiesene Sitzplätze nun 50 statt wie derzeit 25 Personen teilnehmen können. Dies ist jetzt weniger für tatsächliche Events relevant als für private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstags-Partys.

Eine Woche später ist dann der Handel an der Reihe. 2G soll mit 12. Februar Geschichte sein, einzige Beschränkung ist dann noch die Maske. Im dritten Schritt sind Gastronomie und Tourismus dran. Dort wird alternativ zur Impfung oder Genesung wieder ein Test eine Zugangschance bieten. Im Regelfall soll das ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test sein. Ist der nicht verfügbar, kann man ihn durch einen 24 Stunden gültigen Antigen-Test ersetzen. Dass das nicht mit der Impfpflicht zusammenpasst, wird von der Regierung nicht so gesehen.

Für Friseure und körpernahe Dienstleister gibt es jedoch noch keinen konkreten Plan. Wie oe24 erfuhr, sollen konkrete Öffnungsschritte erst in den nächsten Tagen besprochen werden. Derzeit gilt noch die 2G-Pflicht: Man muss also entweder geimpft und genesen sein, um einen Friseur, Masseur, Kosmetiker, Tätowierer o. Ä. aufzusuchen.

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