Welche Grenzen sind offen, welche Beschränkungen gilt es zu beachten? Der Überblick.
Die Grenzkontrollen sind an mehreren österreichischen Außengrenzen bereits gelockert worden, ganz offen für Reisen ist aber noch keine österreichische Außengrenze. Mitte Juni soll die Reisefreiheit zwischen Österreich und Deutschland, der Schweiz, Lichtenstein, Tschechien, der Slowakei und Ungarn wiederhergestellt werden. Italien und Slowenien müssen noch warten.
DEUTSCHLAND, SCHWEIZ und LIECHTENSTEIN:
An der Grenze zu den drei deutschsprachigen Nachbarländern werde nur mehr Stichprobenkontrollen durchgeführt, dennoch ist weiterhin ein triftiger Grund für ein Passieren der Grenze nötig. Darunter fallen Besuche von Lebenspartnern und Verwandten und wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern. Auch Besitzer von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen sowie Personen, die Tiere versorgen müssen, dürfen einreisen. Die Quarantänepflicht entfällt. Touristische Reisen sind weiterhin nicht erlaubt. Wer nach Deutschland reist, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und mitführen. Das Formular kann von der Homepage des Innenministeriums (www.bmi.gv.at) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Eine vollständige gegenseitige Öffnung der Grenzen ist für den 15. Juni geplant.
ITALIEN:
Die strikten Einreisebeschränkungen zu Italien sind weiterhin aufrecht. Es gibt auch nach wie vor keinen direkten grenzüberschreitenden Zug- und Flugverkehr zwischen Österreich und Italien. Die italienische Regierung hat angekündigt, ab 3. Juni die Grenzen für EU-Bürger zu öffnen. Dann soll auch die bisherige Quarantänepflicht für Einreisende wegfallen. Allerdings will Österreich nicht mitziehen, es gilt weiterhin eine Reisewarnung des Außenministeriums für ganz Italien. Italien-Rückkehrer müssen weiterhin einen negativen PCR-Test vorweisen oder für zwei Wochen in Quarantäne. Zwar drängt Italien auf eine gemeinsame europäische Grenzöffnung am 15. Juni, Österreich will sich bisher aber mit Verweis auf die höheren Infektionszahlen im südlichen Nachbarland nicht auf einen Zeitplan festlegen.
SLOWENIEN (und KROATIEN):
Auch Slowenien wartet bisher vergeblich auf einen Zeitplan für die Öffnung der Grenze zu Österreich. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Italiener über Slowenien nach Österreich einreisen könnten. Slowenien hat seine Grenzen Mitte Mai kurzfristig für alle Nachbarländer geöffnet, diese Maßnahme aber binnen weniger Tage wieder zurückgenommen. Seit Dienstag wurden die Einreisebeschränkungen für Bürger aus EU- und Schengen-Staaten deutlich gelockert. Touristen können ohne Quarantänepflicht einreisen, wenn sie eine entsprechende Reservierung vorweisen. Das gleiche gilt auch für Besitzer von Immobilien, Booten oder Flugzeugen in Slowenien. Auch die Durchfahrt durch Slowenien ist auflagenfrei.
Die Weiterreise nach Kroatien ist für Österreicher und Einreisende aus neun weiteren EU-Staaten mit niedrigen Infektionszahlen seit Donnerstag möglich. Allerdings gilt bei einer Rückkehr nach Österreich weiterhin die Quarantänepflicht oder es muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden.
TSCHECHIEN:
An der Grenze zwischen Österreich und Tschechien finden nur mehr Stichprobenkontrollen statt. Alle Grenzübergänge sind wieder geöffnet. Weiterhin gelten aber strenge Einreisebeschränkungen, ausländische Touristen dürfen nicht einreisen. Geschäftsreisende und Tschechen müssen bei ihrer Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen oder in Heimquarantäne. Ausnahmen gibt es für den Berufs-und Pendlerverkehr, bei berücksichtigungswürdigen familiären Gründen und zur Versorgung von Tieren. Auch Österreich verlangt bei der Rückkehr weiterhin einen negativen Test oder eine zweiwöchige Quarantäne. Eine vollständige gegenseitige Grenzöffnung ist für Mitte Juni geplant, ein konkretes Datum gibt es aber noch nicht.
SLOWAKEI:
Auch die Grenze zur Slowakei soll Mitte Juni wieder vollständig geöffnet werden. Österreich führt derzeit nur mehr Stichprobenkontrollen an der Grenze durch, alle Grenzübergänge sind wieder geöffnet. Die Slowakei führt aber weiterhin Grenzkontrollen durch und die strengen Einreisebeschränkungen gelten weiterhin. In die Slowakei dürfen weiterhin nur Personen mit Aufenthaltsbewilligung, engen Familienangehörigen in der Slowakei oder Personen mit entsprechender Arbeitgeberbestätigung und Personal diplomatischer Vertretungen einreisen.
Alle Personen, die in die Slowakei einreisen, müssen außerdem eine 14-tägige Pflichtquarantäne in einem staatlichen Quarantänezentrum antreten. Seit vergangener Woche gibt es die Möglichkeit einer Heimquarantäne, wenn diese durch eine Smartphone-App elektronisch überwacht wird. Die Heimquarantäne gilt dann auch für alle weiteren Haushaltsmitglieder in derselben Unterkunft. Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung beim slowakischen Außenministerium erforderlich.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei, wenn sie weniger als 48 Stunden in Österreich verbracht haben.
UNGARN:
Auch die Einreisebeschränkungen zu Ungarn sollen Mitte Juni Geschichte sein. Bisher gibt es weiterhin Grenzkontrollen, Österreich kontrolliert nur mehr stichprobenmäßig. In Ungarn gilt ein striktes Einreiseverbot für alle, die nicht ungarische Staatsbürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - das sind die EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein - mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung sind. Für alle Personen, die einreisen, gilt eine generelle 14-tägige Quarantänepflicht. Für Pendler und den Transitverkehr gelten Ausnahmebestimmungen.