Reisen erhöhen das Risiko für eine neue Infektionswelle. 'Es wäre das Beste, die Menschen blieben an ihrem Wohnort'
So ist die Situation in unseren Urlaubsländern
ÖSTERREICH recherchierte die aktuellen Reisebeschränkungen in unseren beliebten Urlaubszielen:
Slowenien: Grenzen sind jetzt wieder zu
Chaos. Über das Wochenende nur kurz für Österreicher geöffnet, seit Sonntag gelten aber wieder strikte Einreisebeschränkungen. Durchreise ist möglich.
Kroatien: Mit Buchung kann jeder einreisen
Istrien. Wer eine Bestätigung von Ferienwohnung, Campingplatz oder Hotel vorlegen kann, darf ab sofort rein. Auch wer ein Haus oder ein Boot hat. Nur Vorsicht: Wer zurückreist, braucht für Österreich einen gültigen Corona-Test.
Griechenland: Ab 1. Juli keine Auflagen
Öffnung. Für Griechen sind die Strände wieder offen, auch auf die Inseln kann man fliegen. Österreicher dürfen aber erst ab 1. Juli einreisen. Derzeit gilt noch eine 14-tägige Quarantäne. Diese könnte schon vor dem 1. Juli fallen.
Türkei: Hoffen ab Juni auf Urlauber
Hotspot. Das Land bereitet sich schrittweise auf die Öffnung für Touristen vor. Internationale Urlauber könnten ab Juni wieder rein. In Hotels und Restaurants gelten strengste Corona-Auflagen. Und auch hier muss man noch bei der Einreise in Österreich zum Test oder in Quarantäne!
Italien: Einreisen ab 3. Juni erlaubt
Offene Fragen. Hier sind noch viele Fragen offen: Zwar dürfen Touristen ab 3. Juni einreisen. Aber Österreich lässt derzeit die Grenzen zu Italien dicht. Rückkehrer müssen in Quarantäne. Nur Flüge möglich.
Spanien: Alle Pläne sind noch wackelig
Pläne. Die Grenzen sind zu. Bleiben die Corona-Zahlen auf niedrigem Niveau, könnten Reisen nach Mallorca & Co. aber ab Ende Juni möglich sein. Ob auch wieder zurück, ist offen.
Tschechien: Noch kein fester Fahrplan
Nachbarn. Für Österreicher könnte die Grenze schon Mitte Juni geöffnet werden – kaum Corona-Fälle im Land.
Deutschland & Schweiz: Braucht triftigen Grund
Gelockert. Am Samstag wurden die Grenzkontrollen gelockert, dennoch ist weiter ein triftiger Grund für ein Passieren der Grenze nötig – wie Besuche von Lebenspartnern und wichtige familiäre Anlässe.