Der Schauspieler Samuel Koch kämpft fast 15 Jahre nach seinem schweren Unfall bei "Wetten, dass..?" vor Gericht dafür, dass das Unglück als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Fast 15 Jahre nach seinem schweren Unfall in der Live-Show „Wetten, dass..?“ kämpft der Schauspieler Samuel Koch vor Gericht um die Anerkennung seines Unglücks als Arbeitsunfall. Nachdem seine Klage von den unteren Instanzen abgelehnt wurde, liegt der Fall nun zur Entscheidung vor dem höchsten deutschen Sozialgericht. Das Urteil könnte wegweisend für die gesetzliche Unfallversicherung von Show-Teilnehmern sein.
Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2010, als Samuel Koch bei seiner Wette stürzte und sich schwer verletzte. Im Jahr 2020 beantragte er die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall, um die damit verbundenen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Gerichte lehnten ersten Antrag ab
Die Gerichte der ersten Instanzen lehnten den Antrag jedoch ab. Sie argumentierten, Koch habe in erster Linie aus einem sogenannten "eigenwirtschaftlichen Interesse" gehandelt. Sein Ziel sei es gewesen, seine Akrobatik zu präsentieren und bekannt zu werden. Das Gericht sah ihn als eine Art "Regisseur seiner eigenen Performance", der sein Team und seine Wette selbst organisiert habe.
Gericht muss erneut entscheiden
Diese Argumentation will Samuel Koch nicht akzeptieren. Er hat gegen die Urteile Revision eingelegt. Nun muss das Bundessozialgericht in Kassel endgültig entscheiden, ob sein Auftritt als Teilnehmer einer Fernsehshow unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Das Urteil wird klären, inwieweit die Beteiligung an Unterhaltungsformaten als Arbeitsverhältnis einzustufen ist.