Bestechungs-Skandal

Franjo Pooth erstattete Selbstanzeige

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Der Mann von TV-Star Verona hat offenbar Steuern hinterzogen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits wegen Bestechung und Insolvenzverschleppung.

Der Skandal um den angeschlagenen Unternehmer Franjo Pooth weitet sich aus: Nach den Vorwürfen der Bestechung und Insolvenzverschleppung steht der Ehemann von Verona Pooth nun auch im Verdacht eines Steuerdelikts. Er hat Selbstanzeige beim Finanzamt erstattet. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, hat der 38-Jährige offenbar Steuern hinterzogen. Der Düsseldorfer Staatsanwalt Arno Neukirchen bestätigte, dass eine Selbstanzeige beim Finanzamt vorliegt. Nähere Details nannte er nicht.

Dem Bericht zufolge soll Pooth mehrfach mit hohen Geldsummen nach London geflogen sein. Dort habe es eine Firma gegeben, die allein aus steuerlichen Gründen gegründet worden sein soll, schreibt die "Bild" unter Berufung auf einen ehemaligen Mitarbeiter.

Laut Staatsanwaltschaft bleibt der Ehemann von TV-Star Verona bei einer Anzeige straffrei, wenn er die hinterzogenen Steuern nachzahlt und die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige unentdeckt war.

Firmen-Pleite
Franjo Pooth war Anfang des Jahres wegen der 27-Millionen Pleite seiner Firma Maxfield ins Visier der Anklagebehörde geraten. Seit Februar ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Unternehmer wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung und der Bestechung.

Der Architektensohn Pooth hatte 2002 in Düsseldorf die Elektronikfirma Maxfield gegründet und mit MP3-Playern, Navigationsgeräten, DVD-Playern und einem "Fashion-Handy" innerhalb weniger Jahre den Umsatz seines Unternehmens zunächst von null auf fast 35 Millionen Euro hochgeschraubt. In den 2006 kam der plötzliche Absturz. Mitte 2007 soll Pooths Firma dann bereits insolvenzreif gewesen sein. Tatsächlich angemeldet wurde die Pleite jedoch erst im Jänner dieses Jahres.

Die insgesamt 461 Gläubiger fordern von dem Unternehmer nun rund 27 Millionen Euro zurück, werden aber wohl nur einen Bruchteil davon bekommen. Nach einer vorläufiger Prüfung des Insolvenzverwalters sind Ansprüche von mehr als 19 Millionen Euro berechtigt. Er rechnet mit einer Verfahrendauer von mindestens zwei Jahren.

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