Wegen Formfehlers bei Ernennung von Gerichtsmedizinerin.
Wegen eines Formfehlers bei der Stellenbesetzung in der zuständigen Gerichtsmedizin haben die britischen Behörden eine erneute Untersuchung der Todesursache von Soulsängerin Amy Winehouse
angeordnet. Am 8. Januar werde es in der Gerichtsmedizin des Stadtteils St. Pancras eine erneute Anhörung zu Winehouse Tod geben, sagte ein Behördensprecher am Montag. Winehouse war am 23. Juli 2011 im Alter von 27 Jahren tot in ihrer Wohnung aufgefunden worden.
Mangelnde Berufserfahrung
Winehouse war damals von der Gerichtsmedizinerin Suzanne Greenaway untersucht worden. Diese war, wie sich später herausstellte, von ihrem Mann Andrew Reid auf den Posten berufen worden, obwohl sie nicht die laut Gesetz vorgeschriebenen fünf Jahre Berufserfahrung in der Rechtsmedizin hatte. Greenaway war deshalb im November 2011 von ihrem Posten zurückgetreten.
Alkoholvergiftung
Ein Sprecher von Winehouses Familie sagte, die Angehörigen erwarteten keine neuen Erkenntnisse. Die Familie sei mit der ersten Obduktion zufrieden gewesen. Die gerichtsmedizinische Untersuchung hatte ergeben, dass Winehouse zum Todeszeitpunkt einen Alkoholpegel von über vier Promille aufwies. Demnach hatte die Sängerin nach drei Wochen des Alkoholentzugs einen schweren Rückfall erlitten und war an einer tödlichen Alkoholvergiftung gestorben.
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