Große Unruhe um das Erbe von Modezar Karl Lagerfeld: Sein sorgfältig geplantes Testament wird angefochten. Nun könnten plötzlich Verwandte zum Zug kommen, die er ursprünglich ausschließen wollte.
Eigentlich schien alles geregelt, doch nun droht das Erbe von Karl Lagerfeld (†85) neu verteilt zu werden.
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Nachlassverwalter Christian Boisson informierte die Beteiligten darüber, dass die Auslegung des Testaments angefochten wurde. Damit ist die Rechtslage für die vom Modezar eingesetzten Erben – darunter sein langjähriger Assistent Sébastien Jondeau und Patenkind Hudson Kroenig – derzeit völlig ungewiss.
Gesetzliche Erbfolge droht
Sollte das Gericht das Testament aus dem Jahr 2016 für ungültig erklären, würde nach französischem und monegassischem Recht die gesetzliche Erbfolge eintreten. Da Lagerfeld keine eigenen Kinder hatte, fiele das geschätzte Vermögen von rund 200 Millionen Euro an seine Neffen und Nichten. Zu den potenziellen Profiteuren gehört unter anderem Thoma Gräfin von der Schulenburg, die Tochter seiner verstorbenen Schwester Thea.
Ein Testament kann in Frankreich oder Monaco etwa dann annulliert werden, wenn zum Zeitpunkt der Erstellung Zweifel an der Testierfähigkeit bestanden. Wer genau die Anfechtung eingebracht hat, ist bislang nicht offiziell bekannt. Fest steht jedoch: Für die handverlesenen Wunsch-Erben des Designers ist diese Entwicklung ein schwerer Rückschlag in dem bereits jahrelang andauernden Prozess.
Luxusleben der Katze sicher
Während die menschlichen Erben zittern, ist die Zukunft von Lagerfelds berühmter Katze Choupette offenbar nicht in Gefahr. Der Modezar hatte seiner ehemaligen Hausdame Françoise Caçote bereits zu Lebzeiten ein Haus mit Garten sowie ein Bankkonto übertragen, um die Versorgung des Tieres sicherzustellen. Choupette ist somit nicht direkt von den aktuellen juristischen Streitigkeiten um den Hauptnachlass betroffen.
Zusätzlich zum Familienstreit belastet ein Steuerkonflikt den Nachlass. Das französische Finanzamt fordert Berichten zufolge zwischen 20 und 40 Millionen Euro an Steuerrückzahlungen. Die Behörden bezweifeln Lagerfelds Erstwohnsitz in Monaco und gehen davon aus, dass sein tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Paris lag, was deutlich höhere Steuersätze zur Folge hätte. Der Nachlassverwalter schweigt unterdessen unter Verweis auf seine Schweigepflicht.