Streit um Bild

Ungarn will uns verschollen geglaubtes Klimt-Gemälde "wegnehmen"

Ein verschollen geglaubtes Gemälde von Gustav Klimt sorgt für Spannungen zwischen Österreich und Ungarn. Das Werk aus dem Jahr 1897, das den ghanaischen Prinzen William Nii Nortey Dowuona zeigt, wurde nach Jahrzehnten wiederentdeckt – und nun auf Ansuchen Ungarns sichergestellt.

Das Porträt entstand 1897 und blieb nach derzeitigem Wissensstand zunächst im Besitz von Gustav Klimt selbst. Nach seinem Tod wurde es 1923 in Wien versteigert, fünf Jahre später war es in der Klimt-Gedächtnisausstellung in der Wiener Secession als Besitz von Ernestine Klein dokumentiert. Als die jüdische Familie Klein Ende der 1930er-Jahre vor den Nationalsozialisten nach Monaco fliehen musste, soll das Gemälde nach Ungarn gebracht worden sein, um es vor der Enteignung zu schützen. Dort wechselte es mehrfach den Besitzer – bis es schließlich einem Sammlerehepaar gehörte, das es stark verschmutzt und mit kaum lesbarem Nachlassstempel der Galerie Wienerroither & Kohlbacher in Wien anbot.

"Porträt eines ghanaischen Prinzen" von Gustav Klimt

© Wienerroither & Kohlbacher

Streit um Ausfuhr und Eigentum

Ungarns Behörden werfen dem Verkäufer nun vor, bei der Ausfuhr nicht deklariert zu haben, dass es sich um ein Klimt-Gemälde handelt. Zwar lag eine Ausfuhrgenehmigung vor, doch der Name des Künstlers sei darauf nicht vermerkt gewesen. Laut Galerist Lui Wienerroither war dies korrekt, da "zum Zeitpunkt der Ausfuhr kein gesichertes Gutachten vorlag". Erst in Österreich sei die Echtheit durch Experten bestätigt worden. Sein Partner Ebi Kohlbacher erklärte in der "ZiB2", man habe dem Verkäufer geraten, das Werk nach Wien zu bringen, "da es in Ungarn keine Fachstelle gebe, die einen Klimt verifizieren könne".

Ein ungarisches Labor soll allerdings bereits 2022 eine Untersuchung des Gemäldes durchgeführt haben – ein Detail, das die dortigen Behörden nun in ihre Argumentation einfließen lassen.

Mehr lesen:

Noch kein Verkauf erfolgt

Gustav Klimt

Gustav Klimt

© Getty

Die Galerie bestätigte, dass das Werk noch nicht verkauft wurde. Zwar war es bei der Kunstmesse TEFAF in Maastricht für einen zweistelligen Millionenbetrag angeboten worden, der Verkauf wurde jedoch nicht vollzogen. Zwischen dem aktuellen Besitzer und den Erben der früheren Besitzerin Ernestine Klein soll es inzwischen eine Einigung geben – ein juristisch seltener Fall, der die Rückgabe- und Besitzfragen weiter kompliziert.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten