Familienrecht

Beratungspflicht bei Scheidungen

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Justizministerin Maria Berger (S) will bei einvernehmlichen Scheidungen eine Beratungspflichteinführen.

(c) sxcBeide Parteien sollen über die Folgen der Scheidungsvereinbarung -die häufig die Frauen benachteiligt - informiert werden. Dieses Vorhaben findetsich im dritten Teil der Familienrechtsreform, den Berger jetzt in Begutachtunggegeben hat.

Pläne für Familienrechts-Änderungsgesetz 2008

Nach demLebenspartnerschaftsgesetz und dem Gewaltschutzgesetz legt Berger nun ihrePläne für das Familienrechts-Änderungsgesetz 2008 vor.

 

Die Reform wurden ineiner gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Familienministerium erarbeitet. LautArbeitsplan der Regierung soll das gesamte Paket vor der Sommerpause in denMinisterrat kommen, so dass es am 1. Jänner 2009 in Kraft treten kann.

Neuerungen

Der dritte Teilenthält Neuerungen in verschiedenen Bereichen: Unterhaltsvorschussverfahrensollen beschleunigt, Stiefeltern in Patchwork-Familien in die Obsorge für dieKinder einbezogen, Diskriminierungen für Lebensgefährten beseitigt undAuslandsadoptionen sicherer gemacht werden.

 

Auch die - angesichts des FallesJosef F. besonders aktuelle - verpflichtende Einholung einesStrafregisterauszuges bei Adoptionen findet sich in diesem Entwurf.

Verpflichtende Beratung

Dieverpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen (jährlich rund 17.900)soll verhindern, dass (vor allem) Frauen über den Tisch gezogen werden. Wenn sie sich keinenRechtsanwalt leisten können, werden sie durch die Scheidungs-Vereinbarungen oftschwer benachteiligt.

 

Deshalb sollen künftig beide Partner (getrennt odergemeinsam) von einem Rechtsanwalt, Notar oder in Familienberatungsstellen überdie Folgen für die Sozialversicherung, Pensionsansprüche u.ä. aufgeklärtwerden.

 

Die Kosten sollen die Parteien selbst tragen; laut Justizministeriumwerden sie rund 50 Euro ausmachen. Für streitige Verfahren ist eineverpflichtende Beratung nur für den Kläger vorgesehen.

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Unterhaltskosten

Auch Probleme mitdem Unterhalt für Kinder nach der Scheidung will Berger mit ihrem Entwurfmildern. Das Untervorschussverfahren soll beschleunigt werden: Sobald einUnterhaltstitel besteht und der Exekutionsantrag eingebracht ist, sollen dieAlleinerzieherinnen den Vorschuss bekommen - ohne wie bisher das oft langeVerfahren abwarten zu müssen.

 

Unterhaltsvorschuss wird vom Bund (konkret vomFLAF) bezahlt, wenn der verpflichtete Elternteil den Unterhalt nicht zahlt,obwohl er leistungsfähig ist. Bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Schuldnerssind die Länder zuständig. Abhilfe werde hier die "BedarfsorientierteMindestsicherung" bringen, wird im Justizministerium betont.

Patchworkfamilien

FürPatchworkfamilien will Berger mehr Rechtssicherheit. Bisher ist das Verhältniszwischen Stiefeltern und -kindern im ABGB nicht geregelt; Stiefeltern habenkeinerlei Pflichten und Rechte.

 

Das soll sich ändern: Die ehelicheBeistandspflicht der Ehegatten soll auf Unterstützung bei den elterlichenAufgaben erweitert werden - und Partner, die mit einem Elternteilzusammenwohnen, sollen dem Kind gegenüber eine Beistandspflicht haben.

 

Verheiratete Stiefeltern sollen das Recht bekommen, wenn nötig den leiblichenElternteil zu vertreten (etwa bei der Zustimmung zu einer Behandlung imKrankenhaus). Bisher war das nur mit einer Vollmacht möglich. Die Rechte desleiblichen Elternteils sollen nicht geschmälert werden.

Adoptionen

Ein weitererProblembereich im Familienrecht sind Auslandsadoptionen - wie jüngst am Fallder vom Wiener Adoptionsverein "familiy for you" vermitteltenäthiopischen Kinder zu sehen war, wo sich erst nachträglich herausstellte, dassAlter und Namen gefälscht waren und es sich nicht um Geschwister handelte.

 

Umsolche Fälle künftig zu verhindern, sieht Bergers Entwurf einAnerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsentscheidungen vor. Es sollaber nicht zwingend, sondern nur in problematischen Fällen durchgeführt werden.Wenn z.B. beim Justiz- und Familienministerium akkreditierte Vermittlerinvolviert waren, wird davon ausgegangen, dass die Frage des Kindeswohls mitder gebotenen Sorgfalt beurteilt wurde.

Ob die Adoptiondem Wohl des minderjährigen Kindes entspricht, muss das Gericht auch beiinländischen Adoptionen ermitteln. Dafür muss künftig auch eineStrafregister-Auskunft für die potenziellen Adoptiveltern eingeholt werden -auch bei Adoptionen innerhalb der Familie, also z.B. durch die Großeltern.

Lebenspartnerschaftsgesetz

Fürheterosexuelle Lebenspartner wird es zwar keine eingetragene Partnerschaftgeben - das Lebenspartnerschaftsgesetz bezieht sich nur auf Homosexuelle -,aber Diskriminierungen will Berger abbauen. So soll es Übertragungsrechte imMietrecht und das Recht, sich in Zivilprozessen der Zeugenaussage zuentschlagen, geben.

Schließlichwerden überholte Regelungen zum Ehepakt im ABGB beseitigt: Heiratsgut,Morgengabe oder Witwengehalt werden aus dem Gesetz gestrichen.

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