Urteil nicht rechtskräftig

18 Jahre Haft für Mord an Lebensgefährten

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Eine 34-Jährige wurde in Niederösterreich wegen Mordes verurteilt.

Wegen Mordes ist eine 34-Jährige am Montag am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte ihren Lebensgefährten am 28. Jänner in einer Gemeinde nahe St. Pölten mit zwei Messerstichen getötet. Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig.

Außerdem wurde eine bedingte Strafnachsicht von 15 Monaten aus einer früheren Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung widerrufen. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Mildernd auf die Strafhöhe wirkten sich der Beitrag zur Wahrheitsfindung der Angeklagten aus sowie der Umstand, dass sie vor der Tat von ihrem Lebensgefährten provoziert wurde. Erschwerend waren die Tatbegehung während zwei Probezeiten sowie zwei einschlägige Vorstrafen, erklärte Richter Helmut Weichhart.

Immer wieder Streit

Das Paar trank regelmäßig größere Mengen an Alkohol, es kam immer wieder zu Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten. Am Vortag der Bluttat zechten die beiden an einem Würstelstand in St. Pölten, am Abend ging die Angeklagte mit einem Bekannten in ein Lokal. Beim Heimkommen kam es laut der 34-Jährigen zu einem Streit und einer Rangelei mit ihrem Lebensgefährten. Der 38-Jährige starb in den frühen Morgenstunden des 28. Jänner an zwei 17 Zentimeter langen Stichen mit einem Küchenmesser in den Brustbereich.

Nach Mord erzählte sie, sie sei wieder Single

Nach der Tat saß die Frau stundenlang in der Küche. In der Früh erzählte sie einem Bekannten, dass sie wieder solo sei. Als sich die Angeklagte am Nachmittag in einem Lokal in St. Pölten einem Bekannten anvertraute, verständigte dieser die Polizei. Der Lebensgefährte wurde tot in der Wohnung aufgefunden. Die Frau wurde kurz vor 19.00 Uhr in einem Innenstadtlokal in der Landeshauptstadt festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Die Angeklagte hatte sich nicht schuldig zum Mordvorwurf bekannt. An einen zweiten Stich konnte sie sich nicht mehr erinnern. Verteidigerin Iris Augendoppler verwies auf die "äußerst schwierige Kindheit" ihrer Mandantin.
 

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