Der 30-Jährige bewarf vor allem junge Frauen, darunter eine Musikerin, mit Bechern voller Fäkalien.
Der 30-Jährige, der im vergangenen Frühjahr in Wien vorwiegend junge Frauen mit Bechern voller Fäkalien beworfen hatte, ist Mittwochmittag am Landesgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde er im Sinne des §21 Absatz Strafgesetzbuch (StGB) in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. "Ich möchte mich tausend Mal bedanken. Ich nehme es an", akzeptierte der 30-Jährige die über ihn verhängte Strafe.
Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Von der Anklage umfasst waren zwölf Frauen und zwei Männer, denen der 30-Jährige von Ende April bis Mitte Juni 2025 Gewalt angetan hatte.
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Prozess gegen Fäkalien-Werfer.
Eine junge Frau wurde unweit der U-Bahn-Station Gumpendorfer Straße "mit einem Becher beschossen und auf der Schulter getroffen. Ich habe dann wahrgenommen, dass es eine unangenehme Flüssigkeit war", wie sie am ersten Prozesstag einem Schöffensenat schilderte. Sie sei umgehend nach Hause gegangen: "Ich habe nicht gewusst, wie ich da einkaufen gehen soll." Daheim habe sie dann "einen kleinen Nervenzusammenbruch bekommen. Wer macht so was?"
Ein Chemie-Student stand in einer Garnitur der U6, als vom Bahnsteig ein Becher in seine Richtung geflogen kam, nachdem sich in der Station Währinger Straße die Türen geöffnet hatten. Spritzer mit "irgendetwas Braunhaltigem" hätten ihn getroffen, berichtete er: "Ich habe nicht gewusst, wie ich das einordnen soll." Zunächst habe er "an einen Streich gedacht". Als er jedoch aus den Medien mitbekam, dass das kein Einzelfall war, sei er zur Polizei gegangen.
"Es hat bestialisch gestunken"
Ein 22-Jähriger wurde an der U-Bahn-Station Westbahnhof mit einem Becher mit ekelerregendem Inhalt beworfen und "direkt auf der Sonnenbrille getroffen", wie der junge Mann zu Protokoll gab. "Ohne Sonnenbrille hätte es die Augen getroffen", betonte er im Grauen Haus. Und weiter: "Es hat bestialisch gestunken. Der Geruch war beißend."
Die Anklage legte dem 30-Jährigen versuchte schwere Körperverletzung, Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung zur Last. Zudem wurde nach § 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf, die ihn gefährlich macht. Im Fall einer Verurteilung wären ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen zeitnahe Straftaten mit schweren Folgen - etwa Körperverletzungen - zu befürchten, warnte die psychiatrische Sachverständige Sigrun Rossmanith.
Der Angeklagte hat bereits zwei einschlägige Vorstrafen am Kerbholz. Zuletzt wurde er am Wiener Landesgericht wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Security-Mitarbeiter verurteilt, den er mit einer Flasche mit Urin attackiert hatte. Es gilt die Unschuldsvermutung.