Urteil in St. Pölten:

Anstiftung zum Mord: 18 Jahre für Häftling

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Geschworene entschieden einstimmig - Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen versuchter Bestimmung zum Mord und zur schweren Nötigung ist ein Häftling am Montag in St. Pölten zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Das Urteil gegen den 60-Jährigen ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete und der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.

Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung laut dem vorsitzenden Richter aus, dass es beim Versuch geblieben sei. Erschwerend kamen u.a. eine einschlägige Vorstrafe sowie die Tatbegehung während einer langjährigen Haft hinzu.

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