Zudem Einweisung in Anstalt - Urteil nicht rechtskräftig.
Wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung aus verschmähter Liebe ist am Donnerstagnachmittag ein 30-jähriger Wiener zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Zudem soll der Beschuldigte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Weil eine Arbeitskollegin des Mannes seine Avancen nicht erwiderte, wurde er aus Liebeskummer zum Brandstifter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zunächst verunstaltete der 30-Jährige aus Frust Wohnungstüren und Wände in seiner Wohnhausanlage in Brigittenau mit Senf, Ketchup, Kürbiskernöl und Likör. Ab Juli 2013 legte er mehrfach Feuer, nachdem er zunächst versucht hatte, seine Enttäuschung flaschenweise mit Likör wegzutrinken. Zuerst zündete er einen Kinderwagen an, am 3. August legte er in einem Kellergeschoß Feuer. Am 28. August verursachte der Mann schließlich einen Großbrand, indem er neuerlich in den Keller stieg und eine Kunststofffolie abfackelte, drei Hausbewohner mussten mit Rauchgasvergiftungen ins Spital.
Vor Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer bezeichnete der 30-Jährige seine Handlungen als "Hilfeschrei", "keiner hat mich gehört", sagte der Sachverständige am zweiten Verhandlungstag. Das Verfahren musste im Februar vertagt werden, weil das Gericht mittels psychiatrischen Gutachten die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten abklären wollte. Laut Dantendorfer ist der 30-Jährige schuldfähig einzustufen, doch habe er einen unterdurchschnittlichen Intelligenzquotient von 53. Der durchschnittliche IQ in Österreich liegt bei 90 bis 110. "Idiotie beginnt bei 50", so Dantendorfer, der Angeklagte liege somit an der Grenze.
"Das heißt aber nicht, dass er nicht weiß, was richtig oder falsch ist", so Dantendorfer. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit war dem Gutachter zufolge somit nicht aufgehoben. Der Gerichtspsychiater empfahl jedoch dringend nach der Haftentlassung, dem Mann professionelle Hilfe in Form von einer betreuten WG, einer fachärztlichen psychiatrischen medizinischen Betreuung, Psychotherapie, Sozialarbeit sowie Bewährungshilfe zukommen zu lassen. "Die Rückfallrate bei Brandstiftern liegt bei zwei Prozent", so Dantendorfer. "Das klingt wenig, ist aber um 10.000 Mal höher als bei mir oder bei Ihnen", sagte der Gutachter und deutete dabei auf den Schöffengerichtsvorsitzenden Filip Trebuch.
Der Angeklagte und sein Anwalt erbaten sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Richterspruch ist somit nicht rechtskräftig. Erschwerend wurde das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen gewertet. Mildernd war der bisher ordentliche Lebenswandel des 30-Jährigen, sein reumütiges Geständnis und dass es bei den Taten teilweise beim Versuch geblieben ist. Den Privatbeteiligten wurde ein Beitrag von mehr als 128.000 Euro zugesprochen. Insgesamt richtete laut Staatsanwältin der "Feuerteufel" einen Sachschaden von mindestens 415.000 Euro an.